Die Europäische Kommunikation hat bereits 2020 angekündigt, Insolvenzregelungen innerhalb der Union zu vereinheitlichen. Mit einer sogenannten "Minimumharmonisierung" soll das Insolvenzrecht unter den Mitgliedsstaaten harmonisiert werden. Aber was genau bedeutet dieser neue europäische "Kuschelkurs"? Ein Beitrag von Dr. Bodo Pfündl, Rechtsreferendar am Info-Point Europa