Der Vertrag von Lissabon ändert die beiden Kernverträge der EU, nämlich den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Der letztere heißt von nun an Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Außerdem sind dem Vertrag mehrere Protokolle und Erklärungen beigefügt. Der Lissabonvertrag wird auch Reformvertrag genannt, weil er eine grundlegende Reform der Strukturen, der Entscheidungsverfahren und Arbeitsabläufe herbeigeführt hat. Der Vertrag von Lissabon regelt die Kompetenzverteilungen und die Arbeitsweise der EU-Organe und soll die EU in Zukunft handlungsfähiger machen.
Nachdem der Entwurf einer Europäischen Verfassung von den Bürgerinnen und Bürgern der Niederlanden und Frankreichs in Volksabstimmungen abgelehnt worden war, einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten darauf, einen neuen Vertrag auszuarbeiten, der zwar wichtige Punkte aus dem Verfassungsvertrag aufnimmt, aber keine Verfassung als solche sein sollte.
Das neue Vertragswerk wurde dann am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon von den 27 Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Daraufhin wurde der Vertrag in allen Mitgliedstaaten von den nationalen Parlamenten angenommen. Nur in Irland musste ein Referendum abgehalten werden, um den Vertrag rechtlich durch die Bevölkerung anzuerkennen. Da allerdings mehr als die Hälfte aller Iren den Vertrag von Lissabon in Abstimmung im Juni 2008 ablehnten, wurde ein zweites Referendum im Oktober 2009 organisiert. In diesem sprachen sich über 67 Prozent der Iren für den Vertrag aus.
Somit konnte der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
Hier finden Sie den vollständigen Wortlaut des Vertrags von Lissabon
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