Eindeutiger Hinweis auf die Zahlungsverpflichtung erforderlich!
Der EuGH (Urteil vom 30.05.2024 - Az. C-400/22) hat kürzlich entschieden, dass Bestell-Buttons oder entsprechende Funktionen bei Online-Bestellungen durch Verbraucher oder Verbraucherinnen einen eindeutigen Hinweis vorweisen müssen, dass mit dem Klick eine Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Dies gelte selbst dann, wenn noch unklar ist, ob die Bedingung von der die Zahlungsverpflichtung abhängig gemacht wird, eintreten wird.