Die interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos für alle Arbeitnehmer gilt. Mit dieser Entscheidung bestätigte der EuGH in Luxemburg seine bisherige Rechtsprechung (Urteil vom 13.10.2022 - C-344/20).