In der Europäischen Union darf der Name des bekannten Drogenbosses wegen des Verstoßes gegen moralische Werte nicht als Unionsmarke eingetragen werden, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 17.04.2014 - T-255/23). Der Name wird dem Gericht zufolge mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid assoziiert.