Der EuGH hat entschieden, dass die neue deutsche Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak, die seit Januar 2022 zusätzlich zur herkömmlichen Tabaksteuer (der Steuer für Pfeifentabak) zu zahlen ist, mit EU-Recht vereinbar ist, weil sie einen legitimen Zweck verfolge: Nikotinabhängige sollen Zigaretten nicht einfach günstiger durch ebenfalls gesundheitsschädliche Stoffe ersetzen können (Urt. v. 14.03.2024, Az. C 336/22).