Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli 2024 in den verbundenen Rechtssachen C-771/22 und C-45/23 entschieden, dass Reisende, die ihre Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände stornieren, auch dann Anspruch auf Erstattung haben, wenn der Reiseveranstalter nach der Stornierung insolvent wird. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von Pauschalreisenden in der EU haben.