Update zum Wolfschutz: EuGH-Urteil unterstreicht erneut strengen Schutz der Wölfe

Wölfe werden in Europa durch die Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützt

28.08.2024

Die Regulierung der Wolfsbestände sorgt in ganz Europa für Kontroversen. Wie kann der Schutz der Wölfe sichergestellt und gleichzeitig die Interessen der Landwirte berücksichtigt werden? Nachdem hier bereits über das Urteil zur Wolfsjagd in Österreich berichtet wurde, hat der EuGH am 29. Juli 2024 ein Urteil zu den Jagdregelungen für den Iberischen Wolf in Spanien gefällt, welches den Artenschutz des Wolfes in Europa erneut unterstreicht.


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Rückblick: Wolfsjagd in Österreich

Wir berichteten bereits über das Urteil des EuGH vom 11. Juli 2024 (Az. C-601/22), welches die Praxis des Wolfsabschusses in Österreich einschränkte. Der EuGH entschied, dass der Abschuss von Wölfen nur dann zulässig ist, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Da dies in Österreich aktuell nicht der Fall ist, bleibt das Wolfsjagdverbot in Kraft. Das Gericht forderte zudem, dass vor einem Abschuss alternative Schutzmaßnahmen, wie der Einsatz von Zäunen oder Wachhunden, geprüft werden müssen.

Neues Urteil: Jagdfreigabe für den Iberischen Wolf in Spanien gestoppt

Wenige Wochen nach dem österreichischen Urteil hat der EuGH nun auch in einem Fall aus Spanien entschieden, der die Regelungen für den Iberischen Wolf betrifft. In Spanien, wo der Wolf unterschiedlichen Schutzstatus je nach Region genießt, wurde ein regionales Gesetz nördlich des Duero verabschiedet, das den Abschuss von 339 Wölfen in den Jagdperioden 2019 bis 2022 erlaubte. Eine Naturschutzvereinigung klagte gegen diese Regelung, was zur Überprüfung durch den EuGH führte.

In seinem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az. C-436/22) bestätigte der EuGH, dass diese Jagdfreigabe nicht mit der Habitatrichtlinie vereinbar ist. Auch wenn der Iberische Wolf nördlich des Duero nicht den gleichen strengen Schutz genießt wie südlich des Flusses, reicht das nicht aus, um eine Jagd zu rechtfertigen. Der EuGH stellte klar, dass der Erhaltungszustand der Art auf nationaler Ebene berücksichtigt werden muss. Laut einem Bericht von 2019 befand sich die Wolfspopulation in drei spanischen Regionen im Erhaltungszustand „ungünstig – unzureichend“.

Das Urteil betont, dass Verwaltungsmaßnahmen, die die Jagd auf eine Art betreffen, darauf abzielen müssen, den Erhaltungszustand der Art zu verbessern oder zu stabilisieren. Die Entscheidung zur Jagd muss auf den besten verfügbaren Daten beruhen und umfassend bewertet werden, einschließlich grenzüberschreitender Überlegungen, wenn erforderlich.

Gemeinsame Lehren aus den Urteilen

Beide Urteile verdeutlichen die strengen Anforderungen, die an die Jagdregelungen für Wölfe gestellt werden. Sowohl in Österreich als auch in Spanien muss der Schutz der Art und ihr Erhaltungszustand die Grundlage für jegliche Jagdentscheidungen bilden. Diese Entscheidungen setzen klare Grenzen für die Jagdpraxis und betonen die Notwendigkeit, den Erhaltungszustand auf umfassender Grundlage zu beurteilen.

Die EuGH-Urteile zeigen auch, wie wichtig es ist, die FFH-Richtlinie ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass alle Maßnahmen zur Artenschutz und -regulierung diesen Standards entsprechen. Die Prinzipien der Vorsorge und der datengestützten Entscheidungsfindung bleiben zentrale Elemente der europäischen Naturschutzpolitik