Die EU hat eine Vielzahl von Kompetenzen, die ihr durch die Verträge übertragen wurden. Diese Kompetenzen können in drei Hauptkategorien unterteilt werden: Exklusive Kompetenzen, geteilte Kompetenzen und unterstützende Kompetenzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kompetenzen der EU durch die Verträge festgelegt sind und dass die EU nur in den Bereichen tätig werden kann, für die ihr ausdrücklich Kompetenzen übertragen wurden. Die Kompetenzen können sich im Laufe der Zeit ändern, da sie von den Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossen und durch Vertragsänderungen angepasst werden können.
Die EU hat exklusive Kompetenzen in Bereichen, in denen nur sie Gesetze erlassen und Entscheidungen treffen kann. Dazu gehören beispielsweise der Binnenmarkt, die Zollunion, die Währungspolitik des Euro und die Erhaltung der Fischereiressourcen.
In einigen Bereichen teilen sich die EU und die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit. Die EU kann Gesetze erlassen und Maßnahmen ergreifen, solange dies im Einklang mit den Verträgen steht. Geteilte Kompetenzen umfassen zum Beispiel den Umweltschutz, den Verbraucherschutz, die Verkehrspolitik und die Energiepolitik.
In einigen Bereichen kann die EU Maßnahmen ergreifen, um die Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Die EU kann Empfehlungen aussprechen, koordinieren, Unterstützung bereitstellen und bewährte Verfahren fördern. Das betrifft zum Beispiel die Beschäftigungspolitik, den sozialen Schutz, die öffentliche Gesundheit und die Forschung.