Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei einer Buchung über ein Online-Portal (z. B. Opodo), nicht nur den Ticketpreis, sondern grundsätzlich auch die anfallende Vermittlungsgebühr zurückzahlen müssen, wenn der Flug gestrichen wird. Das gilt selbst dann, wenn die Fluggesellschaft die genaue Höhe dieser Gebühr nicht kennt.