Europawahl 2024

Alles was ich wissen muss

Seit 1979 werden alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlament (MdEP) gewählt. Seit dieser Wahl insgesamt 720 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten. In diesem Jahr wird in der EU vom 6. bis 9. Juni gewählt. In Deutschland am 9. Juni 2024.

Das neugewählte Europaparlament wird dann am 16. Juni 2024 zur ersten Sitzung der neuen Wahlperiode zusammentreten.

Kann ich wählen?

Ab diesem Jahr können alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger wählen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Bei vorigen Europawahlen betrug das Mindestalter 18 Jahre.

Wer ordnungsgemäß gemeldet ist, braucht nichts weiter tun. Deutsche, die etwa wegen langem Auslandsaufenthalt, abgemeldet sind, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintrag in das Wahlregister stellen. Zuständig ist die Gemeinde zuständig, in der die betreffende Person zuletzt gelebt hat.

Außerdem können alle Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die in Deutschland wohnen und sich bis zum 19. Mai 2024 ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. Unionsbürger:innen sind Staatsangehörige der 26 anderen EU-Mitgliedstaaten. Um in Deutschland wählen zu können, müssen sie bei ihrer ersten Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wahlregister stellen. Das hierfür notwendige Antragsformular können Sie auf auf den Seiten der Stadt Hamburg herunterladen. Dort erhalten Sie auch Auskunft für das zuständige Bezirksamt.

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Was brauche ich zum Wählen?

Die Wahlbenachrichtigungskarte reicht in den meisten Fällen. Sollte sie verloren gegangen sein oder wurde sie vergessen, reicht auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Der Personalausweis wird bei Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte in der Regel nicht gebraucht; allerdings können Wahlvorstände die Vorlage verlangen. Deshalb sollte der Personalausweis stets zur Wahl mitgeführt werden.


Musterstimmzettel Europawahl 2024

Wie wähle ich?

Die Stimmzettel am Wahltag enthalten die Namen der Parteien und dann kleiner gedruckt die Angabe der ersten Personen auf den Wahllisten der Parteien

Es gibt eine Stimme. Mit dieser wird eine deutsche Partei gewählt, die zur Europawahl antritt.

Mit Ausnahme von CDU und CSU haben alle Parteien Bundeslisten. Die CDU/CSU hat Landeslisten, weswegen bei Ihr in Hamburg nur Hamburger Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel zu sehen sind. Bei allen anderen Parteien kommen die Kandidatinnen und Kandidaten aus der ganzen Republik.

Es sollte ein deutlich erkennbares Kreuz in das entsprechende Ankreuzfeld gesetzt werden und keine Kommentare angebracht werden. Letztere könnten dazu führen, dass die Stimme als ungültig bewertet wird.

Sollte irrtümlich an falscher Stelle ein Kreuz gesetzt werden, sollte keine Korrekturen an dem Stimmzettel vorgenommen werden. Der Wahlvorstand kann in dem Fall einen neuen Stimmzettel austeilen. 

Wie wird das Wahlergebnis ermittelt?

Wie werden die Stimmen gewichtet?

Es wird nach dem Prinzip des Verhältniswahlrecht gewählt. Das heißt, die Sitze werden entsprechend der prozentualen Ergebnisse verteilt. Parteien, die ein gutes Wahlergebnis bekommen, können mehr Menschen von ihrer Liste ins Parlament entsenden als solche, die weniger Stimmen bekamen.

Anders als bei den übrigen Wahlen gibt es zur Europawahl derzeit keine Sperrklausel. Bei den Bundestagswahlen gelten 5% als Sperrklausel. Parteien, die weniger Stimmen erhalten, ziehen nicht in den Bundestag ein. Bei der Europawahl gibt es keine solche Regelung. Aufgrund der 96 Sitze und des "Divisorverfahrens" bei der Ermittelung der Sitze reichen für Parteien derzeit deshalb etwas über 0,5% Prozent der Stimmen, um eine oder einen Abgeordnete:n ins Parlament zu entsenden.

Sitzverteilung

Es gibt keine europaweite Wahl europaweiter Parteien, sondern in jedem Mitgliedstaat werden nationale Parteien gewählt, die zur Europawahl antreten.

Der Europäische Direktwahlakt gibt einen gemeinsamen Rahmen vor, der von nationalen Wahlgesetzen ausgestaltet wird. So wird in manchen EU-Staaten z.B. schon am Donnerstag, den 6. Juni gewählt, während hierzulande wie immer am Sonntag gewählt wird.

Sitzverteilung nach Mitgliedstaaten

Deutschland entsendet als größter Mitgliedstaat mit 96 Abgeordneten die meisten Personen ins Parlament. Diese gehören deutschen Parteien an, die zur Europawahl antreten.

Wo kann ich mich über Parteiprogramme informieren?

  • Direkt über die Webseiten der Parteien oder deren Geschäftsstellen:
  • Eine vollständige Übersicht und Kurzbeschreibungen zu den Parteien bietet die Bundeszentrale für politische Bildung.
  • Bei wahlbezogenen Veranstaltungen, wie z.B.
    • Wahl-Hearings, die zahlreiche Organisationen anbieten. Die Europa-Union hat die Hamburger Spitzenkandidatinnen und -kandidaten z.B. am 13. Mai zu Gast bei einem öffentlichen Kandidierendem-Check vorgestellt.
    • innerhalb des Programm der "Europawahlzentrale der Europa-Union" an der Millerntorwache am 7. und 8. Juni 2024. Zu bestimmten Zeiten können Sie dort die Kandidierenden vielerer größerer Parteien dort treffen. Über parteibezogene Info-Stände informieren die Geschäftsstellen der Parteien.
  • Zu einem sehr groben Vergleich der Programme ist auch der Wahl-O-Mat geeignet. Beachten Sie bitte, dass die Ergebnisse keine Wahlempfehlung darstellen, sondern nur eine grobe Orientierung bieten sollen.

Warum sind die Regelungen zur Europawahl nicht in allen Mitgliedstaaten gleich?

Die Europawahlen werden auf europäischer Ebene durch den sogenannten Direktwahlakt geregelt. Dieser legt grundlegenden Rahmenbedingungen der Wahl fest; lässt den Mitgliedstaaten aber viele Spielräume zur Ausgestaltung. So gibt es etwa bezüglich Wahlalter, Wahltag oder Sperrklausel keine einheitlichen Regelungen.

Artikel zur Europawahl 2024
Lars Becker zu Gast bei Nachgefragt mit Monika Zöllner
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Wahlhearing von Europa-Union und JEF
Hamburg wählt Europa – Wahlhearing

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Go Vote – Demokraten wählen demokratisch
Go Vote – Unsere Stimmen sind laut!

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Erstwahlprofis in ZDF heute

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Am 17. November lud die Europa-Union Hamburg zu einem Expertengespräch mit Prof. Dr. Michael Kaeding zum Thema "Mobilisierung zur Europawahl" ein. Lesen Sie hier unseren Veranstaltungsbericht oder schauen Sie das Video.

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Ein Demokratieprojekt für junge und neu eingebürgerte Menschen

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Senkung des Wahlalters für die Europawahl

Nachdem bereits der Bundestag dies bereits beschlossen hatte, stimmte nun auch der Bundesrat zu. Bisher waren nur Menschen ab 18 Jahren wahlberechtigt, jetzt wurde das Alter auf 16 herabgesetzt.