Europawahl 2024

Alles was ich wissen muss

Alle fünf Jahre werden die Mitglieder des Europäischen Parlament (MdEP) gewählt. Seit dieser Wahl insgesamt 720 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten. In diesem Jahr wird in der EU vom 6. bis 9. Juni gewählt. In Deutschland am 9. Juni 2024.

Sitzverteilung

Es gibt keine europaweite Wahl europaweiter Parteien, sondern in jedem Mitgliedstaat werden nationale Parteien gewählt, die zur Europawahl antreten.

Der Europäische Direktwahlakt gibt einen gemeinsamen Rahmen vor, der von nationalen Wahlgesetzen ausgestaltet wird. So wird in manchen EU-Staaten z.B. schon am Donnerstag, den 6. Juni gewählt, während hierzulande wie immer am Sonntag gewählt wird.

Sitzverteilung nach Mitgliedstaaten

Deutschland entsendet als größter Mitgliedstaat mit 96 Abgeordneten die meisten Personen ins Parlament. Diese gehören deutschen Parteien an, die zur Europawahl antreten.

Es wird nach dem Prinzip des Verhältniswahlrecht gewählt. Das heißt, die Sitze werden entsprechend der prozentualen Ergebnisse verteilt. Parteien, die ein gutes Wahlergebnis bekommen, können mehr Menschen von ihrer Liste ins Parlament entsenden als solche, die wenig Stimmen bekamen.

Anders als bei den übrigen Wahlen gibt es hierfür derzeit keine Sperrklausel. Bei den Bundestagswahlen gelten 5% als Sperrklausel. Parteien, die weniger Stimmen erhalten, ziehen nicht in den Bundestag ein. Bei der Europawahl gibt es keine solche Regelung. Aufgrund der 96 Sitze reichen für Parteien derzeit deshalb grob gerundet ein Prozent der Stimmen, um eine oder einen Abgeordnete:n ins Parlament zu entsenden.

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Kann ich wählen?

Ab diesem Jahr können alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger können wählen wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Bei vorigen Europawahlen betrug das Mindestalter 18 Jahre.

Wer ordnungsgemäß gemeldet ist braucht nichts weiter tun. Deutsche, die etwa wegen langem Auslandsaufenthalt, abgemeldet sind, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintrag in das Wahlregister stellen. Zuständig ist die Gemeinde zuständig, in der die betreffende Person zuletzt gelebt hat.

Außerdem können alle Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die in Deutschland wohnen und sich bis April ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. Unionsbürger:innen sind Staatsangehörige der 26 anderen EU-Mitgliedstaaten. Um in Deutschland wählen zu können, müssen sie bei ihrer ersten Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wahlregister stellen. Das hierfür notwendige Antragsformular können Sie auf auf den Seiten der Stadt Hamburg herunterladen. Dort erhalten Sie auch Auskunft für das zuständige Bezirksamt.

Was brauche ich zum Wählen?

Die Wahlbenachrichtigungskarte reicht in den meisten Fällen. Sollte sie verloren gegangen sein oder wurde sie vergessen, reicht auch der Personalausweis. Der Personalausweis wird bei Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte in der Regel nicht gebraucht; allerdings können Wahlvorstände die Vorlage verlangen. Deshalb sollte der Personalausweis stets zur Wahl mitgeführt werden.


Musterstimmzettel zur Europawahl 2019 (Hamburg)

Wie wähle ich?

Die Stimmzettel am Wahltag enthalten die Namen der Parteien und dann kleiner gedruckt die Angabe der ersten Personen auf den Wahllisten der Parteien

Es gibt eine Stimme. Mit dieser wird eine deutsche Partei gewählt, die zur Europawahl antritt.

Mit Ausnahme von CDU und CSU haben alle Parteien Bundeslisten. Die CDU/CSU hat Landeslisten, weswegen bei Ihr in Hamburg nur Hamburger Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel zu sehen sind. Bei allen anderen Parteien kommen die Kandidatinnen und Kandidaten aus der ganzen Republik.

Es sollte ein deutlich erkennbares Kreuz in das entsprechende Ankreuzfeld gesetzt werden und keine Kommentare angebracht werden. Letztere könnten dazu führen, dass die Stimme als ungültig bewertet wird.

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