Viele Unternehmen transferieren Daten ihrer in der EU ansässigen Nutzer/innen in die USA, um sie dort in Clouds zu speichern. Liegen die Daten im Ausland, gelten erst einmal die dort vorherrschenden Datenschutzregelungen. Ob und inwieweit der unionsrechtlich verbürgte Datenschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten und der dortigen Verarbeitung gewährleistet werden muss, hat der Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 (abermals) klargestellt.