Der EuGH urteilte am 21.09.2023, dass Deutschland gegen die EU-Naturschutzvorgaben verstoßen hat. Dutzende Gebiete seien nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen, in hunderten Fällen die Erhaltungsmaßnahmen nicht festgelegt.
Damit folgten die Richter der EU-Generalanwältin Tamara Capeta, die in ihren Schlussanträgen aus April 2023 zu demselben Ergebnis kam.