Gegen die EU-Kommission wurde am 3. Juli 2025 ein Misstrauensantrag eingereicht. Federführend ist der rumänische Abgeordnete Gheorghe Piperea, der der Rechtsaußen-Fraktion „Europäische Konservative und Reformer“ („EKR“) angehört. Misstrauensanträge sind im EU-Alltag ein sehr seltenes Ereignis. Seit seiner Etablierung wurden aus dem Europäischen Parlament lediglich 13 Anträge gestellt, die allesamt scheiterten. Einzig im Jahr 1999 war ein drohender Misstrauensantrag der Grund dafür, dass die damalige EU-Kommission unter Jacques Santer zurücktrat.
Angesichts seiner Seltenheit möchten wir euch in diesem Artikel die rechtlichen Grundlagen und das Verfahren bei einem Misstrauensantrag gegen die Kommission erläutern.
Der Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission ist grundlegend in Art. 234 AEUV geregelt. Nach Abs. 1 darf das Europäische Parlament nicht vor Ablauf von drei Tagen nach seiner Einbringung und nur in offener – d.h. namentlicher – Abstimmung über ihn entscheiden. Abs. 2 erläutert weiter, dass der Misstrauensantrag durch eine Mehrheit von
angenommen werden muss, um Erfolg zu haben.
Art. 131 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments konkretisiert die Anforderungen an den Misstrauensantrag weiter. So muss dieser gemäß Abs. 1 Satz 1 zunächst durch mindestens ein Zehntel der Mitglieder des Europäischen Parlaments gestützt werden. Wurde in den vorangehenden zwei Monaten bereits über einen Misstrauensantrag abgestimmt, bedarf ein erneuter Antrag die Unterstützung von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Abs. 1 Satz 2). Es müssen also mindestens 72 bzw. 144 Mitglieder des Parlaments den Misstrauensantrag stützen. Darüber hinaus muss er nach Abs. 2 als „Misstrauensantrag“ bezeichnet werden und eine Begründung erhalten.
Das Verfahren bei einem Misstrauensantrag läuft wie folgt ab:
Über den Antrag wurde am 10. Juli im EU-Parlament abgestimmt. Die Abstimmung gewann von der Leyen deutlich. Das war auch im Vorfeld von Beobachtern erwartet worden. Für die EU-Kommissionspräsidentin zwar Erleichterung, aber dennoch kein Grund zur Freude. Denn dass ein Teil der Parlamentarier zu diesem scharfen Schwert – auch „nukleare Option“ genannt – greift, ist ein klares Zeichen an die Kommission: Sie ist ausschließlich dem Europäischen Parlament gegenüber verantwortlich und kann im äußersten Fall durch sie zu Fall gebracht werden. Für die EU-Kommission wird es schwer werden, mit den Rechtspopulisten im EU-Parlament zurecht zu kommen.