Am 28. Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen Legislativvorschlag über die mögliche Einführung eines digitalen Euros. Der Rat der Europäischen Zentralbank entscheidet voraussichtlich im Herbst 2023 über den Übergang in die nächste Phase des Projekts.
Bedingt durch die Digitalisierung und beschleunigt durch ein Umdenken in der Coronapandemie, entscheiden sich die Menschen immer häufiger für elektronische Zahlungsmittel. Damit das Währungssystem mit dem digitalen Wandel Schritt halten kann, soll Zentralbanken im Euroraum mit dem digitalen Euro eine kostenlose elektronische Zahlungslösung angeboten werden. Nachdem am 02. Oktober 2020 die Europäische Zentralbank ihren Bericht über einen digitalen Euro veröffentlichte [1], entschied sich der Rat der Europäischen Zentralbank am 14. Juli 2021 die Schaffung eines digitalen Euro in die Wege zu leiten.
Es begann daraufhin im Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase der Europäischen Zentralbank hierzu, in der geprüft wurde wie ein digitaler Euro aussehen und ausgegeben werden könnte und die Auswirkungen auf den Markt. Am 28. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag über die mögliche Einführung eines digitalen Euros [2]. Der Rat der Europäischen Zentralbank entscheidet voraussichtlich im Herbst 2023 über den Übergang in die nächste Phase des Projekts „Digitaler Euro“.
Die Einführung des digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld wird durch die Europäische Zentralbank geprüft, um sich an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen.
Wenn andere Zentralbankwährungen in größerem Stil für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden würden, würden wir riskieren, dass der Euro – gegenwärtig die weltweit zweitwichtigste Währung nach dem US-Dollar – ins Abseits gerät. Außerdem könnte es dann dazu kommen, dass der Euro stärker mit Zahlungsalternativen wie globalen Stablecoins konkurrieren muss. Dies könnte letztlich unsere monetäre Souveränität und die Stabilität des europäischen Finanzsektors gefährden. Deshalb kann es sich Europa, als größter Binnenmarkt der Welt, nicht leisten, einfach nur zuzusehen, wie andere Länder an ihm vorbeiziehen. Bei einem digitalen Euro bliebe die Rolle von Zentralbankgeld erhalten, denn ungeachtet seiner Form – bar oder digital – ist und bleibt ein Euro stets ein Euro. Der digitale Euro soll eine Ergänzung zum Bargeld darstellen und den Menschen in Europa eine Wahl ermöglichen, wie sie bezahlen möchten, mit Euro-Bargeld oder mit dem digitalen Euro. Die Zahlung mit dem digitalen Euro wäre kostenlos und sowohl online als auch offline möglich. Insbesondere bei einer Offline-Zahlung wäre die Privatsphäre besser geschützt als bei jeder anderen aktuell verfügbaren digitalen Zahlungsmethode. Die Europäische Zentralbank würde weder die personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer zu sehen bekommen noch könnte sie Rückschlüsse auf deren Konsumverhalten ziehen. Da derzeit nur eine Handvoll internationaler Unternehmen zwei Drittel der digitalen Retail-Zahlungen Europas abwickelt, würde der Wettbewerb in Europa angeregt und Verbraucher dadurch in den Genuss günstigerer Dienstleistungen kommen. Banken und andere Zahlungsdienstleister würden dadurch zur Entwicklung von Innovationen angeregt werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 28. Juni 2023 sieht vor:
Die Europäische Zentralbank begrüßt den Vorschlag der Kommission. Besonders begrüßt die Europäische Zentralbank, dass sichergestellt wird, dass Bargeld weiterhin ein wesentlicher Bestandteil des Zahlungsverkehrssystems ist. Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass sowohl die Annahme als auch der Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen rechtlich gewährleistet ist, so dass jeder, der mit Bargeld bezahlen möchte, dies tun kann.
Die Europäische Zentralbank ist außerdem bereit, technische Beiträge zur Unterstützung der Arbeit der gesetzgebenden Organe der EU zu leisten. Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat empfohlen, die Europäische Zentralbank zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu konsultieren.
Das Primärrecht der EU schließt die Möglichkeit nicht aus, einen digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen. Bestimmte praktische Maßnahmen rund um die Verteilung der digitalen Währung und den Zugang zu ihr könnten grundsätzlich ausgelagert werden, müssten aber vom Eurosystem streng überwacht werden. Der Artikel 128 Absatz 1 AEUV in Verbindung mit Artikel 16 der ESZB-Satzung geben dem Eurosystem den größten Ermessensspielraum für die Ausgabe eines digitalen Euro mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Ein sekundärrechtlicher Rechtsakt, der auf der Grundlage von Artikel 133 AEUV erlassen wird, könnte ausgearbeitet werden, um die Bedingungen für die Ausgabe eines digitalen Euro mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels durch das Eurosystem, zu ermöglichen.
Der derzeitige Projekt-Zeitplan [5] sieht vor, dass die Ermittlungsphase des Projekts "Digitaler Euro" im Oktober 2023 abgeschlossen werden soll. Nach dieser Phase wird der Rat der Europäischen Zentralbank entscheiden, ob er in die nächste Phase des Projekts, die sogenannte „Vorbereitungsphase“ übergehen wird. In der nächsten Phase würde der digitale Euro entwickelt und getestet werden. Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission wird - nach seiner Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – zwar der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen, doch liegt die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, letztlich bei der Europäischen Zentralbank.
Die nachfolgenden Links geben weitere Informationen zu dem digitalen Euro.
[1] European Central Bank: Report on a digital euro, URL:
[2] General Publication Digital euro package, URL:
[3] Press Release EZB, URL:
[4] Press Release EZB, URL:
[5] Projektzeitplan, URL: