Digitaler Euro

Konkretisierung der Pläne zur Einführung des digitalen Euro

10.07.2023

Am 28. Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen Legislativvorschlag über die mögliche Einführung eines digitalen Euros. Der Rat der Europäischen Zentralbank entscheidet voraussichtlich im Herbst 2023 über den Übergang in die nächste Phase des Projekts. 

Überblick

Bedingt durch die Digitalisierung und beschleunigt durch ein Umdenken in der Coronapandemie, entscheiden sich die Menschen immer häufiger für elektronische Zahlungsmittel. Damit das Währungssystem mit dem digitalen Wandel Schritt halten kann, soll Zentralbanken im Euroraum mit dem digitalen Euro eine kostenlose elektronische Zahlungslösung angeboten werden. Nachdem am 02. Oktober 2020 die Europäische Zentralbank ihren Bericht über einen digitalen Euro veröffentlichte [1], entschied sich der Rat der Europäischen Zentralbank am 14. Juli 2021 die Schaffung eines digitalen Euro in die Wege zu leiten.  

Es begann daraufhin im Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase der Europäischen Zentralbank hierzu, in der geprüft wurde wie ein digitaler Euro aussehen und ausgegeben werden könnte und die Auswirkungen auf den Markt. Am 28. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag über die mögliche Einführung eines digitalen Euros [2]. Der Rat der Europäischen Zentralbank entscheidet voraussichtlich im Herbst 2023 über den Übergang in die nächste Phase des Projekts „Digitaler Euro“.

Notwendigkeit des digitalen Euro

Die Einführung des digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld wird durch die Europäische Zentralbank geprüft, um sich an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen.

„Wir brauchen den digitalen Euro, damit unser Währungssystem mit dem digitalen Wandel Schritt hält. Der digitale Euro wird weithin verfügbar und einfach zu handhaben sein. Gleichzeitig wird er die Privatsphäre der Menschen schützen – genau wie Bargeld.“
Fabio Panetta, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank und Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission

Wenn andere Zentralbankwährungen in größerem Stil für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden würden, würden wir riskieren, dass der Euro – gegenwärtig die weltweit zweitwichtigste Währung nach dem US-Dollar – ins Abseits gerät. Außerdem könnte es dann dazu kommen, dass der Euro stärker mit Zahlungsalternativen wie globalen Stablecoins konkurrieren muss. Dies könnte letztlich unsere monetäre Souveränität und die Stabilität des europäischen Finanzsektors gefährden. Deshalb kann es sich Europa, als größter Binnenmarkt der Welt, nicht leisten, einfach nur zuzusehen, wie andere Länder an ihm vorbeiziehen. Bei einem digitalen Euro bliebe die Rolle von Zentralbankgeld erhalten, denn ungeachtet seiner Form – bar oder digital – ist und bleibt ein Euro stets ein Euro. Der digitale Euro soll eine Ergänzung zum Bargeld darstellen und den Menschen in Europa eine Wahl ermöglichen, wie sie bezahlen möchten, mit Euro-Bargeld oder mit dem digitalen Euro. Die Zahlung mit dem digitalen Euro wäre kostenlos und sowohl online als auch offline möglich. Insbesondere bei einer Offline-Zahlung wäre die Privatsphäre besser geschützt als bei jeder anderen aktuell verfügbaren digitalen Zahlungsmethode. Die Europäische Zentralbank würde weder die personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer zu sehen bekommen noch könnte sie Rückschlüsse auf deren Konsumverhalten ziehen. Da derzeit nur eine Handvoll internationaler Unternehmen zwei Drittel der digitalen Retail-Zahlungen Europas abwickelt, würde der Wettbewerb in Europa angeregt und Verbraucher dadurch in den Genuss günstigerer Dienstleistungen kommen. Banken und andere Zahlungsdienstleister würden dadurch zur Entwicklung von Innovationen angeregt werden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission

Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 28. Juni 2023 sieht vor:

  • dass der digitale Euro ein universelles Zahlungsmittel im gesamten Euroraum wäre;
  • dass der Status des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel die Akzeptanz sicherstellen würde;
  • dass die Menschen grundlegende digitale Euro-Dienste kostenlos nutzen können;
  • dass private Intermediäre angemessene wirtschaftliche Anreize geboten werden, den digitalen Euro wie andere digitale Zahlungsmittel zu vertreiben und gleichzeitig überhöhte Gebühren für Händler zu vermeiden;
  • dass ein hohes Maß an Privatsphäre und Datenschutz für die Nutzer unterstützt wird und gleichzeitig das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung minimiert wird;
  • dass digitale Offline-Zahlungen in Euro ermöglicht werden, um bargeldähnliche Datenschutzniveaus zu bieten.

Die Europäische Zentralbank begrüßt den Vorschlag der Kommission. Besonders begrüßt die Europäische Zentralbank, dass sichergestellt wird, dass Bargeld weiterhin ein wesentlicher Bestandteil des Zahlungsverkehrssystems ist. Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass sowohl die Annahme als auch der Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen rechtlich gewährleistet ist, so dass jeder, der mit Bargeld bezahlen möchte, dies tun kann.

"Der Euro ist das greifbarste Symbol der europäischen Integration. Es wird von den Bürgern sehr geschätzt und genießt das Vertrauen. Wir freuen uns darauf, weiterhin mit anderen EU-Institutionen auf einen digitalen Euro hinzuarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Währung für das digitale Zeitalter gerüstet ist." [3]
Präsidentin der Europäischen Zentralbank Christine Lagarde

Die Europäische Zentralbank ist außerdem bereit, technische Beiträge zur Unterstützung der Arbeit der gesetzgebenden Organe der EU zu leisten. Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat empfohlen, die Europäische Zentralbank zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu konsultieren. 

"Der Legislativvorschlag ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass der digitale Euro den Menschen einen Mehrwert bringt, indem er die geschätzten Merkmale des Bargelds in die digitale Sphäre überträgt. Die EZB begrüßt auch den Vorschlag der Kommission zum Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel, um sicherzustellen, dass Banknoten für Bürger und Unternehmen leicht zugänglich bleiben und im gesamten Euroraum weithin akzeptiert werden."[4]
Exekutivdirektoriumsmitglied Fabio Panetta, Vorsitzender der Taskforce des Projekts "Digitaler Euro"

Rechtliche Aspekte

Das Primärrecht der EU schließt die Möglichkeit nicht aus, einen digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen. Bestimmte praktische Maßnahmen rund um die Verteilung der digitalen Währung und den Zugang zu ihr könnten grundsätzlich ausgelagert werden, müssten aber vom Eurosystem streng überwacht werden. Der Artikel 128 Absatz 1 AEUV in Verbindung mit Artikel 16 der ESZB-Satzung geben dem Eurosystem den größten Ermessensspielraum für die Ausgabe eines digitalen Euro mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Ein sekundärrechtlicher Rechtsakt, der auf der Grundlage von Artikel 133 AEUV erlassen wird, könnte ausgearbeitet werden, um die Bedingungen für die Ausgabe eines digitalen Euro mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels durch das Eurosystem, zu ermöglichen.

Zeitlicher Ausblick

Der derzeitige Projekt-Zeitplan [5] sieht vor, dass die Ermittlungsphase des Projekts "Digitaler Euro" im Oktober 2023 abgeschlossen werden soll. Nach dieser Phase wird der Rat der Europäischen Zentralbank entscheiden, ob er in die nächste Phase des Projekts, die sogenannte „Vorbereitungsphase“ übergehen wird. In der nächsten Phase würde der digitale Euro entwickelt und getestet werden.  Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission wird - nach seiner Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – zwar der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen, doch liegt die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, letztlich bei der Europäischen Zentralbank.

Weitere Informationen

Die nachfolgenden Links geben weitere Informationen zu dem digitalen Euro.

Häufig gestellte Fragen zum Digitalen Euro

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum digitalen Euro finden sich hier.


Weitere Informationen zum digitalen Euro

Allgemeine Informationen zum digitalen Euro lassen sich hier finden.


Quellen: 

[1] European Central Bank: Report on a digital euro, URL:

  • https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/Report_on_a_digital_euro~4d7268b458.en.pdf [Zugriff 04.07.2023].

[2] General Publication Digital euro package, URL:

  • https://finance.ec.europa.eu/publications/digital-euro-package_en [Zugriff 04.07.2023]. 

[3] Press Release EZB, URL:

  • https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2023/html/ecb.pr230628~e76738d851.de.html [Zugriff 04.07.2023].

[4] Press Release EZB, URL:

  • https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2023/html/ecb.pr230628~e76738d851.de.html. [Zugriff 04.07.2023].

[5] Projektzeitplan, URL:

  • https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/shared/pdf/Digital_euro_project_timeline.de.pdf [Zugriff 04.07.2023].