Am 16. Dezember 2024 haben sich die Außernminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel getroffen. Beim Treffen stand nach dem Sturz des Assad-Regimes und der Flucht des langjährigen Machthabers Bashar al-Assad nach Moskau, der Umgang mit der Lage in Syrien im Vordergrund. Für die EU stellt sich nun die Frage, wie sich die Europäische Union zu den neuen Machthabern positioniert. Außerdem ging es bei dem Treffen um eine Einigung auf neue Sanktionen gegen Russland.
Die EU-Außenminister:innen einigten sich darauf, dass von der EU erste diplomatische Kontakte zur HTS-Miliz und ihrem Anführer Ahmed al-Scharaa aufgenommen werden. Die neue EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas entsandte zu diesem Zweck den deutschen EU-Diplomaten Michael Ohnmacht nach Damaskus. Seine Aufgabe wird es sein, mit den neuen Machthabern in Syrien Gespräche aufzunehmen. Ziel der EU-Kommission sei es, kein "Vakuum" in Syrien entstehen zu lassen. Wie und auf welcher Ebene die Gespräche stattfinden sollen, ist noch ungewiss. Derzeit wird die Gruppe HTS, die den Umsturz angeführt hat, von der EU wie auch von den Vereinten Nationen als Terrorgruppe eingestuft. Neben der EU haben auch mehrere Mitgliedstaaten - unter ihnen Deutschland, Frankreich und Italien - angekündigt, Gespräche mit der neuen Führung aufnehmen zu wollen.
Bereits am 13. Dezember 2024 hat die EU-Kommission eine humanitäre Luftbrücke und die Aufstockung der humanitären Hilfe beschlossen. Die Hilfsgüter sollen über das türkische Adana über die Grenze nach Nordsyrien verteilt werden. Weitere Maßnahmen:
Neben der Lage in Syrien haben die Außenminister über weitere Sanktionen gegen Russland beraten. Die Europäische Union erlässt die Sanktionen als Maßnahme gegen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Zuletzt hatte die EU am 24. Juni 2024 das vierzehnte Sanktionspaket erlassen. Mittlerweile bestehen einerseits güterbezogene Beschränkungen und andererseits Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen. Langfristig sollen die Sanktionen dazu führen, dass der Krieg beendet und dauerhafter Frieden ohne einen schwelenden Konflikt hergestellt werden kann. Das fünfzehnte Sanktionspaket dient vor allem dazu, Russland daran zu hindern, bestehende Sanktionen zu umgehen und die russische Wirtschaft weiter zu schwächen. Die Auswirkungen auf die russische Wirtschaft sollen Russland die weitere Finanzierung des Krieges erschweren.
Das fünfzehnte Sanktionspaket enthält Sanktionen, die der Umgehung der vorherigen Sanktionen dienen. Die Erweiterung der bisherigen Sanktionsliste beinhaltet zudem Einschränkungen im Bereich des Handels, Maßnahmen zum Schutz von EU-Unternehmen sowie Maßnahmen im Bereich des Finanzsektors. Zu den Sanktionen gehören beispielsweise solche, die verhindern sollen, dass die Ölpreisobergrenze, die bereits 2022 verhängt wurde, von Russland umgangen wird. Künftig soll zu diesem Zweck schärfer gegen Russlands sogenannte Schattenflotte, die für den Transport russischer Erdölerzeugnisse eingesetzt wird, vorgegangen werden. So wurden unter anderem Zugangsverbote zu bestimmten Häfen und Dienstleistungen erlassen.
Das fünfzehnte Sanktionspaket tritt mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Ein Ende der Sanktionen gegen Russland ist wegen der andauernden Aggression Russlands gegen die Ukraine in weiter Ferne. Vielmehr ist bereits die Arbeit an einem sechzehnten Sanktionspaket angedacht.