Man kann nicht durch Geldzahlung EU-Bürger werden

Das maltesische Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren verstößt gegen das Unionsrecht

30.04.2025

Der Erwerb der Unionsbürgerschaft darf nicht aus einer geschäftlichen Transaktion resultieren. EU-Ausländer können sich auf Malta durch Zahlungen und Investitionen einen "Goldenen Pass" und somit die maltesische Staatsbürgerschaft sichern. Der EuGH hat diese Praxis nun für rechtswidrig erklärt.

Das maltesische Einbürgerungsverfahren

Das „Malta Individual Investor Programme“ (IIP) ist ein Programm, das es wohlhabenden EU-Ausländern ermöglicht, durch erhebliche finanzielle Investitionen und Zahlungen die maltesische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Das Verfahren sollte die maltesische Wirtschaft stärken, indem es internationale Investitionen anzieht und gleichzeitig den Erwerb der Staatsbürgerschaft für wohlhabende Personen ermöglicht.

Das Programm ist jedoch besonders umstritten, da es den Eindruck vermittelt, die Staatsbürgerschaft werde zum Verkauf angeboten. Dadurch werden fundamentale Prinzipien der Staatsbürgerschaft und des EU-Rechts infrage gestellt.

Mit der Einführung des Programms konnten Personen durch die Erfüllung bestimmter Anforderungen maltesische Staats- und damit EU-Bürger werden. Nach mehr als 36 Monaten im Land mussten sie unter anderem 600.000 Euro investieren, nach zwölf Monaten wurden 750.000 Euro fällig. Außerdem mussten ausländische Investoren eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro kaufen oder für mindestens fünf Jahre eine Wohnung für mindestens 16.000 Euro jährlich mieten. Zudem mussten sie an eine gemeinnützige Organisation spenden. Russen und Belarussen konnten derzeit keine Staatsbürger werden.

EuGH

Die Entscheidung des EuGH

Die EU-Kommission hatte gegen diese Praxis geklagt. Sie argumentierte, das maltesische Programm untergrabe den Wesensgehalt und die Integrität der Unionsbürgerschaft. Der Gerichtshof stellt fest, dass Malta durch die Schaffung und Umsetzung des Staatsbürgerschaftsprogramms für Investoren von 2020, das einer Vermarktung der Verleihung der
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats und damit des Unionsbürgerstatus gleichkommt, gegen das Unionsrecht
verstoßen hat.

Wie der EuGH bekräftigte, können Mitgliedstaaten die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich selbst festlegen. Sie gegen Zahlungen oder Investitionen zu verleihen, verstoße jedoch gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit unter Mitgliedstaaten. Die Unionsbürgerschaft gewähre Freiheit, aber auch Sicherheit und Recht.

,,Goldene Pässe'' in der EU

Die sogenannten „Goldenen Pässe“ sind der EU-Kommission bereits seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie befürchtet unter anderem, dass sie ein Einfallstor für Geldwäsche, Korruption und die Umgehung von Sanktionen sein könnten. „Goldene Pässe“ wurden unter anderem auf Zypern ausgegeben.

Nach Beginn des Ukraine-Kriegs hat die Kommission ihre Gangart gegen derlei Programme verschärft, um sanktionierten Personen aus Russland oder Belarus den Zugang zur EU zu erschweren.

Das Vorgehen der Kommission wird durch die Entscheidung des EuGH weiter gestärkt.