EuGH: Super League

EuGH zum Rechtsstreit um die "Super League"

03.01.2024

Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem bedeutenden Urteil entschieden, dass die FIFA und die UEFA ihre Monopolstellung missbrauchen, indem sie Fußballwettbewerbe, die sie nicht veranstalten, von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereine sowie Spieler sanktionieren, die an solchen Wettbewerben teilnehmen. Das Urteil (Urteil vom 21.12.2023 – C-333/21) erging nach einem Rechtsstreit zwischen der spanischen Super League Company und den Fußballverbänden, die die geplante Super League untersagt und Sanktionen angedroht hatten. Der EuGH stellte fest, dass die Verbände keine transparenten, objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien für ihre Entscheidungen haben und somit ihre marktbeherrschende Position missbrauchen.

Das Gericht betonte, dass die Veranstaltung von Fußballwettbewerben und die Verwertung der Medienrechte wirtschaftliche Tätigkeiten sind, die den unionsrechtlichen Vorschriften genügen müssen. Die Regeln der FIFA und der UEFA wurden als willkürlich und als ungerechtfertigte Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs eingestuft. Das Urteil besagt jedoch nicht automatisch, dass die Super League genehmigt werden muss; vielmehr müsse das vorlegende Gericht prüfen, ob die FIFA- und UEFA-Regeln trotz des EuGH-Urteils Anwendung finden können. Auch ist eine wettbewerbskonforme Verhinderung der Super Leaugue nicht ausgeschlossen, soweit die Verbände ihre Statuten so ändern, dass sie den Kartellrechtlichen Anforderungen genügen.

Die Super League-Initiatoren sehen das Urteil als Sieg und stellen aktualisierte Pläne vor. Ein zentraler Punkt ist, dass Fans alle Spiele über eine neue digitale Streaming-Plattform live und kostenlos verfolgen können. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) erkennt das Urteil zwar an, betont jedoch, dass die Rechtmäßigkeit der Super League eine separate Frage sei. Sowohl die UEFA als auch die FIFA planen, ihre Regeln entsprechend des Urteils zu überprüfen und anzupassen.