EU-Handelsabkommen mit Kenia

Ehrgeiziges Abkommen für Arbeitsrechte und Klima

19.12.2023

Die EU hat mit Kenia ein weitreichendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) unterzeichnet, das strenge Sozial- und Klimaverpflichtungen enthält.

Am 18. Dezember 2023 haben die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und der kenianische Präsident William Samoei Ruto in Nairobi ein weitreichendes Handelsabkommen unterzeichnet. Die Kommissionspräsidentin betonte: "Es umfasst die bisher strengsten sozial- und klimapolitischen Verpflichtungen, die die EU im Rahmen eines Handelsabkommens mit einem afrikanischen Land eingegangen ist"

Die EU ist der wichtigste Exportmarkt Kenias und zugleich der zweitgrößte Handelspartner des Landes. Das Handelsvolumen im Jahr 2022 belief bei insgesamt 3,3 Milliarden Euro, das ist ein Plus von 27 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018. Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen soll der europäische Markt für Kenia vollständig geöffnet werden und zugleich Anreize für europäische Investitionen in Kenia anbieten. Das Abkommen sieht eine schritttweise Öffnung des Marktes vor. Unter anderem soll die Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit und die im Aufbau begriffene Industrie besonders geschützt werden. Dabei soll mithilfe von Entwicklungshilfen die Erfüllung der EU-Standards für die lokalen Landwirte gewährleistet werden.

Kenia habe unter der Präsidentschaft von Ruto„eine Vorreiterrolle bei den Bemühungen um Nachhaltigkeit auf dem afrikanischen Kontinent gespielt und ist ein zuverlässiger Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel.“ Das Abkommen soll ein neuer Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung darstellen und gleichzeitig auch die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika stärken.