Europäisches Künstliche Intelligenz (KI)-Gesetz

Das weltweit erste KI-Gesetz kommt

13.03.2024

Das EU-Parlament hat am 13.03.3024 mehrheitlich für ein KI-Gesetz (sog. Intelligence Act/ AI Act) gestimmt. Das anstehende Gesetz ergeht auf Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021.

Nach Angaben des Parlaments handelt es sich dabei um das weltweit erste KI-Gesetz. KI-Systeme sollen in dem Gesetz in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Die Anforderungen an die Systeme sollen sodann mit der Höhe der potenziellen Gefahren steigen.

Doch was genau versteht man unter Künstlicher Intelligenz? Bezeichnet werden meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens: Eine Software durchforstet große Datenmengen nach Übereinstimmungen und zieht daraus Schlussfolgerungen. Menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität sollen imitiert werden. Durch das Wahrgenommene sollen Probleme gelöst werden, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Derartige Systeme werden bereits in vielen Bereichen eingesetzt.

Einen Schwerpunkt des Gesetzes sollen solche Systeme bilden, die als besonders risikoreich eingestuft werden. Dies umfasst insbesondere kritische Infrastrukturen, sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen. Darüber hinaus sollen Anwendungen, die gegen die EU-Werte verstoßen, vollständig verboten werden. Unter dieses Verbot fallen die Bewertung von sozialem Verhalten oder die Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen und am Arbeitsplatz

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, welche die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen umfasst, soll grundsätzlich verboten werden. Um bestimmte Straftaten wie etwa Menschenhandel oder Terrorismus verfolgen zu können, soll eine Ausnahme von dem Überwachungsverbot für Sicherheitsbehörden wie die Polizei gelten.