Wegen Ungarn-Fördergelder

EU-Parlament reicht Klage gegen EU-Kommission ein

14.03.2024

Das Europäische Parlament hat beschlossen, die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Der Streitpunkt liegt in der Entscheidung der Kommission, eingefrorene Fördermittel in Höhe von etwa zehn Milliarden Euro für Ungarn freizugeben.

Das Parlament argumentiert, dass trotz fortgesetzter Kritik an rechtsstaatlichen Verstößen in Ungarn die Bedingungen für die Freigabe nicht erfüllt waren. Vor den Auszahlungen hatte der ungarische Regierungschef gedroht, den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und ein neues Hilfspaket für das Land zu blockieren. Kurz nach der Freigabe der Fördermittel im Dezember stimmte Ungarn dann dem Start der Beitrittsverhandlungen zu, und das Hilfspaket wurde schließlich bei einem Sondergipfel Anfang Februar gebilligt.

Die Klage soll Klarheit über den Ermessensspielraum der Kommission schaffen

Die Klage ist eine seltene Maßnahme, die zeigt, wie ernst die Angelegenheit genommen wird. Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, steht im Zentrum dieser Auseinandersetzung. Besonders bemerkenswert ist, dass Mitglieder ihrer eigenen politischen Partei, der Europäischen Volkspartei (EVP), keine offensichtlichen Versuche unternahmen, die Klage zu verhindern. Vertreter der Partei halten dem entgegen, dass ein Eintreten gegen die Klage als Unterstützung Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán interpretiert werden könnte. Außerdem soll eine Entscheidung Klarheit über den Ermessensspielraum der Kommission bringen.

Die Entscheidung über die Klage vor dem EuGH wird wahrscheinlich erst nach den Europawahlen im Juni fallen, sodass sie sich nicht mehr auf die angestrebte Wiederwahl der Kommissionspräsidentin auswirken wird. Der juristische Dienst des Parlaments hat in einem Gutachten keine eindeutige Schlussfolgerung darüber gezogen, wie der EuGH in diesem Fall entscheiden könnte.

Die Klage zielt darauf ab, die Entscheidung der Kommission rückgängig zu machen. Im Falle eines Erfolgs müssten die bereits überwiesenen Gelder zurückgefordert oder mit zukünftigen Zahlungen verrechnet werden. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass die Kommission weiter zurückgehaltene 20 Milliarden Euro überstürzt an Budapest auszahlt.

Die Klage hat auch symbolische Bedeutung, da sie die Werte und Prinzipien der EU verteidigt. Rechtsstaatliche Prinzipien dürfen nicht verletzt werden, betonen die Parlamentarier, insbesondere wenn es um den Schutz der finanziellen Interessen der Union geht. Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise Auswirkungen auf zukünftige Entscheidungen der EU-Kommission in ähnlichen Fällen haben könnte.