Kostentragungsrisiko bei voreiligem Rücktritt von einer Pauschalreise

Die außergewöhnlichen Umstände sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegen

11.03.2024

Bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie können Kunden kostenlos von ihren gebuchten Pauschalreisen zurücktreten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) machte für diesen Grundsatz nun jedoch eine entscheidende Einschränkung (Urt. v. 29.02.2024, Az. C 584/22): Die Umstände müssen zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits vorliegen. Treten sie erst zeitlich nach der Rücktrittserklärung auf, kann der Reiseveranstalter eine Stornogebühr verlangen, § 651h Abs. 1 S. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 

Entscheidend für die Frage der Kostenfreiheit des Rücktritts sei die Sachlage zum Zeitpunkt der Erklärung des Rücktritts. Wer diesen also zu voreilig erkläre, müsse die Stornogebühr entrichten, so der EuGH.

Dem Gericht zufolge ergebe sich dies aus dem Wortlaut des Art. 12 Abs. 2 der Pauschalreiserichtlinie 2015/2302. Das Recht, ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, müsse vor Beginn der Pauschalreise ausgeübt werden. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, müssten dann auch zwangsläufig zum Zeitpunkt des Rücktritts und vor Beginn der Reise bestehen.

Der Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) lag der folgende Fall zugrunde: Ein Deutscher hatte für April 2020 eine Pauschalreise nach Japan gebucht, welche er nach Ausbruch von Covid-19 stornierte. In der Folge erhielt seine Anzahlung vom Reiseveranstalter zurück, jedoch abzüglich einer Stornierungsgebühr von rund 300 Euro. Als Japan Ende März 2020 coronabedingt ein Einreiseverbot verhängte, wollte der Mann auch die Stornierungsgebühr zurückerstattet bekommen.

Den konkreten Fall wird der BGH nun selbst entscheiden. Der EuGH hat das Ergebnis jedoch durch seine Entscheidung weitgehend vorweggenommen: Der Mann wird die Stornokosten in Höhe von ca. 300 Euro voraussichtlich selber tragen müssen.