Strafe wegen umstrittener Justizreform

EU-Gerichtshof bestätigt Abzug von 320 Millionen Euro von Polen

06.02.2025

Die Kommission hat das Zwangsgeld für den Zeitraum vom 15. Juli 2022 bis zum 04. Juni 2023 rechtmäßig vollstreckt. 

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Europäische Kommission rechtmäßig gehandelt hat, als sie 320 Millionen Euro von Polens EU-Mitteln einbehielt. Hintergrund ist die umstrittene Justizreform der vorherigen polnischen Regierung unter der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die die Unabhängigkeit der Justiz einschränkte. Die EU sah darin einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und verhängte tägliche Zwangsgelder.

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Klage Polens gegen EU-Kommission gescheitert

Polen hatte gegen die Abzüge geklagt und argumentiert, dass eine im Juni 2022 verabschiedete Gesetzesänderung die Reform teilweise korrigiert habe. Das Land forderte daher die Rückzahlung der einbehaltenen Gelder. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und stellte klar, dass Polen trotz der Gesetzesänderung weiterhin gegen EU-Recht verstoßen habe.

Nichtigkeitsklage

Die Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) zielt auf die Nichtigerklärung einer unionsrechtswidrigen Handlung der Unionsorgane ab. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder natürlichen oder juristischen Personen beim Gerichtshof bzw. dem Gericht erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die unionsrechtswidrige Handlung für nichtig erklärt. Entsteht dadurch eine Regelungslücke, hat das betreffende Organ diese zu schließen.

Mechanismus zur Strafeinziehung war rechtmäßig

Da Polen die verhängten Geldstrafen nicht freiwillig zahlte, zog die Europäische Kommission die Summe über einen sogenannten „Ausgleichsmechanismus“ ein. Die Richter in Luxemburg bestätigten, dass dieses Vorgehen mit EU-Recht im Einklang stand. Sie betonten, dass die Reduzierung des täglichen Zwangsgelds erst ab April 2023 galt und keine rückwirkende Anpassung möglich sei.

Tusk-Regierung will Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen

Die aktuelle Regierung unter Premierminister Donald Tusk bemüht sich, die umstrittenen Justizreformen der PiS-Regierung rückgängig zu machen. Brüssel reagierte darauf positiv und gab bereits Milliardenbeträge aus dem EU-Haushalt frei, die zuvor blockiert waren. Das Urteil unterstreicht, dass die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit eine grundlegende Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bleibt.