Um den Bedarf der Mitgliedstaaten an COVID-19-Impfstoffen im Spätsommer und Winter besser decken zu können, haben die Europäische Kommission und Moderna eine Vereinbarung getroffen, nach welcher sichergestellt ist, dass die nationalen Behörden die Impfstoffe – auch an Virusvarianten angepasste Impfstoffe, sobald sie zugelassen sind – dann erhalten, wenn sie sie für ihre eigenen Impfkampagnen und zur Unterstützung ihrer globalen Partner benötigen.
Die ursprünglich vereinbarten vertraglichen Lieferpläne mit Moderna werden auf diese Weise angepasst. Die Dosen, deren Auslieferung ursprünglich im Sommer geplant war, werden nun im September sowie über Herbst und Winter 2022 ausgeliefert. Die Mitgliedstaaten dürften zu diesem Zeitpunkt zusätzliche Impfstoffvorräte für ihre nationalen Kampagnen und zur Erfüllung ihrer internationalen Solidaritätsverpflichtungen benötigen.
Sollten ein oder mehrere angepasste Impfstoffe zugelassen werden, können sich die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Vereinbarung auch dafür entscheiden, diese angepassten Impfstoffe im Rahmen des derzeitigen Vertrags zu erhalten.
Auf Ersuchen einiger Mitgleidstaaten werden mit der Vereinbarung zudem weitere 15 Millionen Dosen von Modernas Impfstoffkandidaten für Auffrischungsimpfungen gegen Omikron gesichert, vorausgesetzt, diese werden so früh zugelassen, dass sie diese Dosen für ihre Impfkampagnen einsetzen können.
Mehr zur Vereinbarung und deren Hintergrund finden Sie hier.