EuGH Urteil zum Widerruf von Verbraucherkrediten

,,Kaskadenverweisung" als ein Verstoß gegen EU-Recht

29.08.2022

Wir schauen ins Jahr 2020 zurück zu einer wegweisenden Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020! Der EuGH sorgte mit dieser Entscheidung dafür, dass sich Millionen von Verbraucher:innen Jahre später wieder von ihrem Darlehensvertrag lösen konnten. Wieder einmal stärkte der EuGH mit dieser Entscheidung die Verbraucherrechte der EU-Bürger!

Bei dem Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) hat der EuGH bezüglich der Widerrufsmöglichkeiten von Verbraucherdarlehen entschieden. Sich von einem Verbraucherdarlehen wieder lösen zu können, ist eines der wichtigsten Verbraucherrechte. Grundsätzlich sieht das deutsche Recht eine 14-tägige Widerrufsfrist vor, die jedoch erst zu laufen beginnt, wenn die Kreditgeber:in ihrer Informationspflicht richtig und vollständig nachgekommen sind.  Erfüllen die Kreditinstitute diese Pflicht nicht, und werden die entsprechenden Belehrungen auch nicht nachgeholt, fängt die besagte Frist gar nicht erst an zu laufen. 

Die Entscheidung erfolgte aufgrund eines Vorabentscheidungsverfahren, eingeleitet durch das Landgericht Saarbrücken und erweitert den Kreis von den sogenannten Widerrufsfehlern und den vom Kreditinstitut zu erfüllenden Pflichtinformationen. Das führte dazu, dass viele Verbraucherverträge ,,ewig'' widerrufbar waren. Im besagten Urteil entschied der EuGH speziell über den sogenannten ,,Kaskadenverweis''. Der Kaskadenverweis bezeichnet den Verweis auf Pflichangaben, in diesem Fall § 492 II BGB. Diese Norm verweist wiederum auf eine weitere Bestimmung im BGB. Dies hat zur Folge, dass Verbraucher:innen die Pflichtinformationen aus einer Reihe verketteter Normen selbst herausfinden müssen. Hier bejahte die EU einen Verstoß gegen die Verbraucherkreditrichtlinien. Der Verbraucher kann laut dem Urteil durch solche Verweise nicht erkennen, wann genau die Widerrufsfrist zu laufen begonnen hat. 

Da genau dieser Widerrufsverweis seit Juni 2010 in fast allen Darlehensverträgen benutzt worden war, gab der EuGH mit seinem Urteil Millionen von Verbrauchern das Recht, sich auch noch Jahre später von ihrem Dahrlehensvertrag zu lösen.