EuGH-Urteil vom 14. Juli 2022

Jura-Professor darf eigene Uni vor europäischen Gerichten vertreten

15.08.2022

Ein Jura-Professor darf seine eigene Hochschule vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten. Das hat der EuGH entschieden. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zwischen dem Hochschullehrer und seiner Universität stehe der erforderlichen Unabhängigkeit nicht entgegen. 

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Universität Bremen aufgrund einer Ablehnung der Finanzierung eines Projektvorschlages durch die Europäsiche Exekutivagentur für die Forschung REA. Das Gericht wies die Klage zunächst als offensichtlich unzulässig mit der Begründung ab, durch die Unterzeichnung der Klage von einem Hochschullehrer, fehle die anwaltliche Unabhängigkeit. 

Die Universität legte dagegen mit Erfolg ein Rechtsmittel ein. Der EuGH verwies die Sache zurück an das EuG mit dem Hinweis auf Artikel 19 Abs. 7  der Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Union. Danach hat auch ein Hochschullehrer, die durch Artikel 19 Abs. 3 der Satzung den Anwälte eingeräumte Rechtsstellung. Auch seine Unabhängigkeit sei zu Genüge gegeben. Er dürfe seine Hochschule grundsätzlich auch dann vertreten, wenn er Koordinator und Teamleiter des in Streit stehenden Projekts sei. Denn seine Interessen an diesem Projekt, stehen einer ordnungsgemäßen Vertretung vor Gericht nicht im Wege.