Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der Bürger:innen der EU-Mitgliedstaaten. Damit ist es die einzige, direkt gewählte supranationale Volksvertretung weltweit. Das Parlament erlässt zusammen mit dem Rat der Europäischen Union europäische Rechtsakte ("Gesetze"; beispielsweise Verordnungen und Richtlinien), ist an der Entscheidung über den Haushalt beteiligt und debattiert über die wichtigsten Themen der EU.
Die politische Bedeutung des Parlaments wurde im Zuge der Europäischen Integration stetig aufgewertet. Zuletzt wurden mit dem Vertrag von Lissabon seine Kompetenzen erneut deutlich ausgebaut. Inzwischen wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in den meisten Politikbereichen in denen die EU Zuständigkeit besitzt angewandt. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind Parlament und Ministerrat gleichberechtigt am Entscheidungsprozess beteiligt.
Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Die Verwaltungsstelle (das "Generalsekretariat") ist in Luxemburg angesiedelt. Die monatlichen Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg (Frankreich) statt. Die parlamentarischen Ausschüsse tagen in Brüssel.
Die Mitglieder werden alle 5 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern jedes Landes gewählt. Da Großbritannien an der Europawahl 2019 teilgenommen hat, besteht das Parlament noch aus 751 Abgeordneten (750 Sitze plus Präsidentin). Nach dem Austritt Großbritanniens wurde die Sitzzahl reduziert. Bei der anstehenden Wahl in diesem Jahr werden 720 Abgeordnete gewählt. Dabei wurden einige, aber nicht alle der bisherigen Sitze Großbritanniens auf andere Mitgliedsstaaten verteilt.
Wie in allen Institutionen der EU werden auch hier die 24 EU-Amtssprachen verwendet.
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Letzte Aktualisierung: 16.05.2024