Im Rahmen der „Interrail-Aktion“ 2026 sollen 250 Interrail-Tickets an junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren mit Hauptwohnsitz in Hamburg vergeben werden. Diesen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, die Europäische Union zu erkunden, neue Erfahrungen und Begegnungen zu machen, ein Gefühl für den europäischen Gedanken zu entwickeln und diese Erfahrungen durch Reiseberichte und Fotos festzuhalten, um diese mit anderen teilen zu können.
1. Veranstalter und Gegenstand „Interrail-Aktion“ 2026
Der Veranstalter [Europa-Union Hamburg e.V., Adolphsplatz 1, D-20457 Hamburg] (nachfolgend „Veranstalter“) der „Interrail-Aktion“ 2026 führt eine Verlosung durch, nach der Teilnehmende die Möglichkeit bekommen ein Interrail-Ticket zu erhalten.
Die Verlosung wird in zwei Schritten durchgeführt:
1.1. Bewerbungsverfahren
Interessierte können sich für die Teilnahme an der „Interrail-Aktion“ 2026 bewerben. Unter allen Bewerbern wählt der Veranstalter per Losverfahren 250 Personen aus, die ein Interrail-Ticket erhalten können.
1.2. Annahme des Interrailtickets
Personen, die für den Erhalt eines Interrail-Tickets ausgewählt wurden, werden gesondert kontaktiert und können sich dann entscheiden, ob sie das Ticket annehmen. Die Inanspruchnahme eines Tickets setzt voraus, dass Teilnehmenden den Bedingungen für die Ticket-Vergabe zustimmen.
Hinweis zu den Bedingungen der Ticket-Vergabe
Im Falle der Annahme erklären sich die Teilnehmenden dazu bereit, nach der Nutzung des Tickets, einen persönlichen Erlebnisbericht zu verfassen sowie ein Foto von der Reise anzufertigen und dem Veranstalter zu übermitteln,
dem Veranstalter an diesen Beiträgen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes urheberrechtliches Nutzungsrecht einzuräumen (insbesondere zur Veröffentlichung auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters sowie in Printmedien) und
eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung in die Veröffentlichung des Fotos und des Erlebnisberichts zu erteilen, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar ist.
Die vorliegenden Bedingungen sind als Hinweis zu verstehen und dienen zur Information der Teilnehmenden über den Ablauf der „Interrail-Aktion“ 2026. Die vollständigen Bedingungen werden den Teilnehmenden übermittelt, wenn diese für den Erhalt eines Interrail-Tickets im Bewerbungsverfahren ausgewählt worden sind.
3. Wie läuft das Bewerbungsverfahren für die „Interrail-Aktion 2026“ ab?
4. Was gilt, wenn ich nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für den Erhalt eines Interrail-Tickets ausgewählt wurde?
Teilnehmende, die nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für den Erhalt eines Interrail-Tickets ausgewählt worden sind, müssen innerhalb von sieben Tagen eine Rückmeldung geben, ob sie ein Interrail-Ticket erhalten wollen und die gesonderten Bedingungen für die Vergabe eines Tickets akzeptieren (Hinweis unter Punkt 1.2 der Teilnahmebedingungen). Die Ticketannahme erfolgt über ein Teilnahme-Formular, das mit der Benachrichtigung über die Auswahl in der Ziehung durch den Veranstalter versandt wird.
Hat der Veranstalter nach sieben Tagen keine Rückmeldung von Teilnehmenden, die für den Erhalt eines Tickets ausgewählt wurden, erhalten, führt dies zum Ausschluss vom Wettbewerb, und das Ticket wird in einem Nachrückverfahren an die nächste Person aus der Auslosungsliste vergeben. Nachgerückte Teilnehmende werden ebenfalls per E-Mail über ihre Auswahl in der Ziehung benachrichtigt. Nach Erhalt der Mitteilung müssen nachgerückte Teilnehmende innerhalb von sieben Tagen eine Rückmeldung geben, ob sie ein Interrail-Ticket erhalten wollen und die gesonderten Bedingungen für die Vergabe eines Tickets akzeptieren (Hinweis unter Punkt 1.2 der Teilnahmebedingungen). Die Rückmeldung zur Ticketannahme erfolgt auch hier über ein Teilnahme-Formular, das mit der Benachrichtigung über die Auswahl in der Ziehung versandt wird.
5. Hinweise zum Datenschutz
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die „Interrail-Aktion“ 2026 werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet. Es gelten die hier abrufbaren Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren für die „Interrail-Aktion“.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.