Teilnahmebedingungen
Durch die Vergabe von 250 Interrail-Tickets an junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren mit Hauptwohnsitz in Hamburg soll diesen die Möglichkeit gegeben werden, die Europäische Union zu erkunden, neue Erfahrungen und Begegnungen zu machen und hierdurch ein Gefühl für den europäischen Gedanken zu entwickeln.
Die folgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme am Programm:
Wer kann sich bewerben?
Die teilnehmende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf bis zum Zeitpunkt des Reiseendes nicht älter als 27 Jahre sein.
Teilnehmen können nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
Nicht teilnehmen dürfen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Freien und Hansestadt Hamburg stehen.
Es ist nur eine Bewerbung pro Durchgang möglich.
Die Person darf bis zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht bereits auf andere Weise ein kostenloses Interrail-Ticket (z.B. im Rahmen des EU-Programms „DiscoverEU“) gewonnen haben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. September bis 30. September 2025, 23:59 Uhr.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist kostenlos.
Die Teilnehmenden können sich über www.interrail.hamburg unter Eingabe der dort angeforderten Daten bewerben.
Sollten sich mehr als 250 Personen für die 250 zur Verfügung stehenden Interrail-Tickets bewerben, erfolgt die Vergabe durch ein Losverfahren nach dem Zufallsprinzip. Das Losverfahren führt die Europa-Union Hamburg e.V., Adolphspl. 1, 20457 Hamburg im Auftrag der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg durch.
Gewinnerinnen und Gewinner werden per E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt.
Nach Gewinnmitteilung muss innerhalb von zehn Tagen eine Rückmeldung an die E-Mail-Adresse info@europa-union-hamburg.de darüber erfolgen, ob der Gewinn angenommen wird.
Hat die Europa-Union Hamburg e.V. nach zehn Tagen keine Rückmeldung von der Gewinnerin oder dem Gewinner erhalten, führt dies zum Ausschluss vom Wettbewerb, und das Ticket wird an eine andere Person verlost.
Was gilt, wenn ich Interrail-Tickets gewinne?
Das Ticket berechtigt Gewinnerinnen und Gewinner dazu, an insgesamt sieben Reisetagen mit berechtigten Transportmitteln der 2. Klasse einen Monat lang durch Europa zu reisen.
Wer ein Ticket gewinnt, muss die Reise innerhalb von elf Monaten antreten.
Die gewonnenen Tickets dürfen weder veräußert noch rückerstattet werden.
Im Auftrag der Senatskanzlei stellt die Europa-Union Hamburg e.V. lediglich die Interrail-Tickets kostenlos zur Verfügung. Alle übrigen mit der Reise verbundenen Kosten (z.B. Übernachtung, Verpflegung, Sitzplatzreservierungen) müssen die Reisenden selbst tragen.
Teilnehmende erklären sich bereit, im Falle ihres Losgewinns ihre Erlebnisse durch einen schriftlichen Bericht und Fotos zu dokumentieren und ihre Zustimmung zur Veröffentlichung des Berichts inklusive gemachter Fotos zu geben.
Zusätzlich werden die Gewinnerinnen und Gewinner zu einem Abschlussevent und zu einem Vorbereitungsworkshop des Info-Point Europa eingeladen.
Gewinnerinnen und Gewinner erklären sich bereit, im Falle der Nichtinanspruchnahme des gewonnenen Interrail-Tickets das Ticket nicht zu aktivieren und dies zeitnah der Europa-Union Hamburg e.V. zu melden.
Was muss ich sonst noch beachten?
Die Europa-Union Hamburg e.V. und die Freie und Hansestadt Hamburg übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Reise entstehen. Reisende sind selbstständig dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sie die notwendigen Reisepapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass, Visa) in gültiger Form mit sich führen. Auch die Information über gegebenenfalls geltende Reisebeschränkungen bzw. besondere Reisevorschriften fällt in die Eigenverantwortlichkeit der Reisenden. Die Europa-Union Hamburg e.V. und die Freie und Hansestadt Hamburg haften nicht, wenn die Reise z.B. aufgrund der obengenannten Gründe nicht stattfinden bzw. nicht fortgesetzt werden kann.
Reisende sind selbst dafür verantwortlich, sich um ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland (bspw. Kranken- und Unfallversicherung) zu kümmern.
Im Rahmen des Programms werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet. Es gilt die hier abrufbare Datenschutzerklärung.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.