Mitgliedstaaten

Die EU als Staatenverbund

Die Europäische Union wurde 1952 als "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" gegründet, im Jahre 2022 besteht sie aus 27 Mitgliedstaaten.

Die Einigung eines Kontinents

Seit ihrer Gründung in den 1950-er Jahren ist die Europäische Union von 6 auf 28 Mitgliedstaaten gewachsen. Zuletzt ist Kroatien 2013 beigetreten. Mit Ablauf des 31. Januars 2020 tritt mit dem Vereinigten Königreich zum ersten Mal ein Land wieder aus der Gemeinschaft aus. Es verbleiben 27 Mitgliedsstaaten. Derzeit leben in der EU ca. 500 Millionen Menschen.

Eine Karte finden Sie als interaktive Grafik mit zusätzlichen Informationen u. a. zu Euro-und Schengenraum auf der offiziellen Seite der EU.

EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsdatum

  • 1952 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande
  • 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich
  • 1981 Griechenland
  • 1986 Portugal, Spanien
  • 1995 Finnland, Österreich, Schweden
  • 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
  • 2007 Bulgarien und Rumänien
  • 2013 Kroatien
  • 2020 Vereinigtes Königreich tritt aus

Alle Mitgliedstaaten mit Flagge, Informationen über Flächengröße, Bevölkerungszahl etc. finden Sie im Überblick auf der Seite der Europäischen Union.

Ausführliche Informationen über Bevölkerungszahl, soziale Bedingungen, Wirtschaft, Finanzen etc. finden Sie auf der Seite des statistischen Amtes der Europäischen Union Eurostat.

Erweiterung

Es gibt derzeit fünf offizielle Beitrittskandidaten. Dies sind die Ukraine, Türkei, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Moldau, Bosnien und Herzegowina und Albanien. Diesen Status vergibt die EU an Staaten, deren Aufnahmeantrag vom Rat der Europäischen Union einstimmig angenommen wurde. Außerdem gibt es zwei weitere potentielle Beitrittskandaten: Georgien und Kosovo.

Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Um Mitglied der Europäischen Union zu werden, muss der Beitrittskandidat eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die sogenannten Kopenhagener Kriterien. Der Europäische Rat legte sie im Jahr 1993 auf einer Tagung in Kopenhagen fest. Bestätigt wurden sie 1995. Jedes beitrittswillige Land muss diese Kriterien erfüllen. Die EU unterstützt das Kandidatenland bei der schrittweisen Umsetzung, indem sie mit Heranführungsstrategien und Beitrittsverhandlungen den Rahmen und die erforderlichen Instrumente vorgibt.

  • Politisches Kriterium: Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten
  • Wirtschaftliches Kriterium: Funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
  • Acquis-Kriterium: Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen (Übernahme des „Acquis communautaire", d. h. des gemeinschaftlichen Besitzstands)

Damit der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschließen kann, muss das politische Kriterium bereits erfüllt sein.

Vorteile der Erweiterung

  • Mehr Stabilität für Europa
  • Mehr Sicherheit und Freiheit in Europa
  • Ein größerer Binnenmarkt
  • Wirtschaftliche Entwicklung - neue Gelegenheiten für Unternehmen
  • Mit neuen Mitgliedern wächst die Vielfalt und der Austausch von Ideen und Kenntnissen
  • Mehr Lebensqualität für die europäischen Bürger mit den Maximen der neuen EU-Politik: Bekämpfung von z. B. Umweltverschmutzung und organisierter Kriminalität
  • Stärkere Rolle der EU in der Weltwirtschaft

Die Europäische Nachbarschaftspolitik

Damit die EU gute Beziehungen zu ihren Nachbarn pflegen kann, auch wenn diese keine Mitglieder der EU sind, gibt es seit 2004 die „Europäische Nachbarschaftspolitik". Innerhalb der Europäischen Nachbarschaftspolitik schließt die EU Abkommen mit ihren Nachbarn und arbeitet eng mit ihnen in den Bereichen Wirtschaft, Sicherheit und Bildung zusammen. Die 16 Staaten, die zur Europäischen Nachbarschaftspolitik gehören, sind: Algerien, Armenien, Ägypten, Aserbaidschan, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, das besetzte Palästinensische Gebiet, Syrien, Tunesien, die Ukraine sowie Weißrussland.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Seite des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

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