Die Geschichte Europas erstreckt sich über nun mehr als 70 Jahre. Den Grundstein bildete 1951 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), gemäß des sogenannten Schuman-Plans.
Die zwei Weltkriege im 20. Jahrhundert zerrütteten Europa tief – um das zerstörte Europa wieder aufzubauen, den Krieg zu beenden und langfristig Frieden herzustellen wollten ein Großteil der 40 europäischen Länder von nun an zusammenarbeiten.
Gemäß dem sogenannten Schuman-Plan entstand somit 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Gegründet wurde der Wirtschaftsverband von Belgien, Deutschland, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich und Italien, um den Handel mit Kohle- und Stahlprodukten, insbesondere durch Abschaffung der Zollbarrieren, zu vereinfachen. Auf diese Weise hatten die Staaten, die zuvor gegeneinander gekämpft hatten, fortan das gemeinsame Ziel der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Pascal Fontaine beschrieb die Entwicklung in seinem Werk „Europa in 12 Lektionen“ wie folgt:
1957 wurde von Vertretern der sechs Gründungsstaaten der EGKS der Vertrag von Rom (die Römischen Verträge) unterzeichnet. Damit wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom, EAG) gegründet und die gleichen Regeln der EGKS auch in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei eingeführt, um künftig einen "Gemeinsamen Markt" zu bilden.
1967 wurden die Organe dieser drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) vereinigt. Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission, einen gemeinsamen Ministerrat sowie ein gemeinsames Parlament.
1973 traten das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark diesem Verband, der auch als Europäische Gemeinschaft (EG) bezeichnet wurde, bei.
1975 wurde der Europäische Rechnungshof gegründet. Diese Institution soll die Ausgaben der Gemeinschaften kontrollieren.
Seit 1979 wählen die EU-Bürger:innen die Abgeordneten des gemeinsamen Parlaments.
1981 trat Griechenland bei. Fünf Jahre später (1986) folgten - nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen - auch Portugal und Spanien.
1986 wurde von den Mitgliedstaaten die Einheitliche Europäische Akte (EEA) unterzeichnet, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Der Vertrag enthielt bereits wichtige Regelungen zu den Befugnissen der Europäischen Institutionen, den Zuständigkeitsbereichen der Gemeinschaft, sowie der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes. Die späteren Vertragswerke bauen auf diesem Vertrag auf. Nach dem Fall der Berliner Mauer in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1989 und der anschließenden Wiedervereinigung Deutschlands fanden in Europa große Veränderungen statt, die insbesondere dazu führten, dass Länder in Mittel- und Osteuropa zu demokratischen Staaten wurden.
Am 7. Februar 1992 unterschrieben die 12 Mitgliedstaaten in Maastricht den "Vertrag über die Europäische Union" (EU-Vertrag oder EUV), auch "Maastricht-Vertrag" genannt. Der EU-Vertrag trat neben die Römischen Verträge. Fortan stellte die EU einen übergeordneten Verbund für die weiterhin bestehenden Europäischen Gemeinschaften (EG) dar. Zugleich wurde eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die - zu diesem Zeitpunkt noch in der Planung befindliche - Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit (PZJS) gegründet. Dabei wurde die Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Beispiel in der Verteidigungs-, Bildungs- und Arbeitspolitik, sowie beim Thema Justiz und Inneres intensiviert. Darüber hinaus wurde die Einführung einer einheitlichen Währung, des Euros, diskutiert.
Am 1. Januar 1993 trat der Europäische Binnenmarkt in Kraft. Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital wurde in einem Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen ermöglicht.
1995 bekam die Europäische Union mit Schweden, Finnland und Österreich drei neue Mitgliedstaaten.
1997 trafen sich die Mitgliedstaaten der EU in Amsterdam und unterschrieben den Vertrag von Amsterdam. Er hatte zum Ziel, den "Maastricht-Vertrag" weiterzuentwickeln, den Bürgern die EU nahe zu bringen und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Im Jahre 2001 wurde der Vertrag von Nizza unterschrieben. Die Regelungen dieses Vertrages sollten die EU auf die "2004-Erweiterung" vorbereiten. Dies war notwendig, um der bevorstehenden Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten Rechnung tragen zu können.
2001 wurde ein Konvent zur Erarbeitung einer Europäischen Verfassung eingerichtet. Diese Verfassung hatte das Ziel, den Weg für eine Reform der Europäische Union zu ebnen.
2002 wurden die Euro-Scheine und Euro-Münzen in folgenden Ländern des Euro-Gebiets eingeführt: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Spanien, Österreich. Heute gehören 19 Länder zur Euro-Zone. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
2003 beendete der Konvent zur Verfassung und Zukunft der EU seine Arbeit. Nachdem der Verfassungsvertrag am 29. Oktober 2004 feierlich von den Staats- und Regierungschefs in Rom unterschrieben wurde, musste ihm noch in den einzelnen Mitgliedstaaten zugestimmt werden (Ratifikation). Abhängig von den Gesetzen der jeweiligen Mitgliedstaaten konnte dies entweder durch das nationale Parlament oder durch ein Referendum, einer Volksabstimmung, geschehen.
Während die Parlamente in Deutschland, Italien und vielen anderen Ländern zustimmten, lehnte die Mehrheit der Franzosen und Niederländer, in einem Referendum, die Verfassung im Mai 2005 ab. Damit war der Verfassungsvertrag für die Europäische Union vorerst gescheitert.
2004 war das Jahr der größten Erweiterung der EU: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, die Tschechische Republik und Zypern sind seit dem 1. Mai 2004 Mitglieder der EU. Die Anbindung der acht neuen Staaten aus dem Osten an den Westen hatte nicht nur eine wirtschaftliche Bedeutung, sondern zeigte auch, dass die Kulturen aus Ost und West zusammenwachsen. Die Europäische Union hatte nun 25 Mitglieder.
Am 25. April 2005, unterzeichneten Bulgarien und Rumänien die Beitrittsverträge in Luxemburg. Sie sind seit dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union. Am 1. Juli 2013 trat Kroatien als 28. Mitgliedstaat der EU bei.
Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags wurde ein neuer Vertrag ausgearbeitet, der die Grundlagen der EU und die Zusammenarbeit innerhalb der EU erneuern sollte. Da dieser im Dezember 2007 in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon unterzeichnet wurde, heißt der Vertrag „Lissabon-Vertrag". Der Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Der Lissabon-Vertrag stärkte unter anderem das Mitspracherecht des EU-Parlaments und die Rechte der europäischen Bürger durch einen Katalog von Grundrechten. Die EU hat nunmehr eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit internationale Verträge abschließen. Seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags hat die EU eine Hohe Vertreter:in für Außen- und Sicherheitspolitik, aktuell der Spanier Josep Borrell. Des Weiteren wurde das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates eingeführt. Dieser wird für zweieinhalb Jahre gewählt. Derzeitiger Präsident ist Charles Michel. Weitere Informationen sind in dem Bereich Rechtsgrundlagen zu finden.
Am 23. Juni 2016 stimmten die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs dafür, aus der Europäischen Union (EU) auszutreten. Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat seine Absicht zum Austritt aus der EU förmlich mitgeteilt und damit das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags von Lissabon angestoßen. Nach mehreren Verschiebungen trat das Vereinigte Königreich mit Ablauf des 31. Januar 2020 nach mehr als 45 Jahren Mitgliedschaft aus der Europäischen Union aus.