Unser EU-Nachrichtenbriefing vom 19. April bis 2. Mai 2025 mit Infos zur Verhängung von Strafzahlungen an Meta und Apple, Verschärfung der Pflichtinspektion für ältere Autos sowie zur europäischen Migrationspolitik.
Erstmals verhängt die EU Strafen wegen Verstößen gegen das neue Gesetz über digitale Märkte.
Die EU-Kommission hat gegen die US-Technologiekonzerne Apple und Meta Geldbußen in Höhe von 500 Millionen und 200 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen haben nach Ansicht der Behörde gegen europäisches Digitalrecht verstoßen. Die Strafen können noch vor Gericht angefochten werden.
Konkret sollen die US-Unternehmen laut Kommission gegen das sogenannte Digital Markets Act (DMA) verstoßen haben. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass marktbeherrschende Unternehmen andere Anbieter nicht benachteiligen.
Im Rahmen ihrer europäischen Mobilitätsinitiative strebt die EU-Kommission die Einführung einer jährlichen Pflichtinspektion für Fahrzeuge, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, an. Das Ziel besteht darin, die Zahl der Verkehrstoten signifikant zu reduzieren.
Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der bestehenden europäischen Rechtsvorschriften zur Verkehrssicherheit. Die Vorschläge beinhalten unter anderem eine jährliche Pflicht zur Inspektion von Fahrzeugen, sofern diese ein Alter von zehn Jahren oder mehr aufweisen. Die Wirksamkeit der Regeln ist an die Zustimmung des EU-Parlaments sowie der Mitgliedstaaten geknüpft.
Die Maßnahmen werden ergriffen, um der sogenannten "Vision Zero" gerecht zu werden, die eine Halbierung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis zum Jahr 2030 anstrebt. Die Prognosen zufolge wird sich dieser Wert bis zum Jahr 2050 auf ein Niveau nahe Null einpendeln. Gemäß der Kommission weisen ältere Fahrzeuge nicht nur eine erhöhte Pannenanfälligkeit auf, sondern sind auch mit einem höheren Unfallrisiko assoziiert.
Die EU-Kommission hat eine Liste mit sieben als sicher eingestuften Herkunftsländern publiziert. Für Asylanträge aus diesen Staaten soll künftig ein Schnellverfahren zur Anwendung kommen.
Die EU-Kommission beabsichtigt, zentrale Elemente des neuen Migrations- und Asylpakts bereits vor dessen offizieller Inkraftsetzung im Juni des kommenden Jahres umzusetzen. Die Kommission hat erstmals den Vorschlag unterbreitet, eine gemeinsame europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten zu etablieren. Asylanträge aus diesen Ländern sollen künftig bevorzugt im Schnellverfahren bearbeitet werden, da eine Ablehnung in der Regel wahrscheinlich ist. Gemäß der vorgelegten Liste umfassen die potenziellen Kandidaten für die Aufnahme in die Liste das Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.