Unser Nachrichtenüberblick steht in dieser Woche ganz im Zeichen der US-Wahlen.
Das Wahlergebnis in den Vereinigten Staaten bedeutet womöglich eine erneute Zäsur in den transatlantischen Beziehungen. Nichtsdestotrotz: Aus Brüssel und den europäischen Hauptstädten gab es warme Glückwünsche für den President Elect. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gratulierte Trump und erinnerte: "Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten sind mehr als nur Verbündete. Unsere 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger vereint eine wahre Partnerschaft. Diese Verbindung ist tief verwurzelt in unserer gemeinsamen Geschichte, unserem Engagement für Freiheit und Demokratie und unserem geteilten Streben nach Sicherheit und Chancengleichheit"
Bernd Lange (S&D), Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament blickt mit Sorge auf die kommenden vier Jahre unter Donald Trump. Es bliebe zu hoffen, "dass Donald Trump seinen Wahlkampfversprechen einem Praxischeck unterzieht und wieder in der Realität ankommt". Die EU habe im Bereich der Handelspolitik ihr "Instrumentarium" erweitert und werde ihre Interessen WTO-konform durchsetzen. Trump hatte im Wahlkampf die Einführung umfangreicher Importzölle angekündigt, um damit die heimische Industrie zu stärken.
Noch bis zum 12. November befragt das Europäische Parlament die Kandidat:innen für die neue EU-Kommission. In der vergangenen Woche standen zum Beispiel Wopke Hoekstra (Klima, Netto-Null und sauberes Wachstum) oder Magnus Brunner (Inneres und Migration) den Ausschüssen des Parlaments Rede und Antwort. Die Mitglieder der Kommission werden von der gewählten Präsidentin vorgeschlagen und durch das Parlament bestätigt. Die Kandidat:innen werden jeweils von den Mitgliedern der Parlamentsausschüsse befragt, die für ihr Aufgabengebiet zuständig sind. So wurde Brunner vom Entwicklungsausschuss (DEVE) und dem für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) angehört.
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Temu eröffnet. Es wird geprüft, ob die Plattform ausreichend gegen den Verkauf von unsicheren oder gefälschten Waren vorgeht und ob die Gestaltung des online-Auftritts suchterzeugend ist. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das für die Anbieter von sehr großen online-Diensten besonders strenge Vorgaben und Berichtspflichten vorsieht.