Wählen ganz leicht in ganz Europa

Für 11 Millionen Europäer:innen könnte das Wählen leichter werden

25.01.2023

LIBE und MEPs fordern einen besseren Zugang zu Kommunalwahlen im EU-Ausland. Nicht nur die Erleichterung der Teilnahme an Wahlen wird gefordert, sondern auch Möglichkeit, hohe Ämter zu besetzen. Diese sollen nicht mehr nur Nationalbürger vorbehalten sein.

Ungefähr 11 Millionen EU-Bürger leben in einem EU-Land, dessen Nationalität sie nicht besitzen. Häufig ist die Wahl für sie durch sprachliche und organisatorische Hürden erschwert und dadurch teils unmöglich.


Wahlvorgang

Was ist das LIBE?

Als Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres beschäftigt sich LIBE mit dem Schutz der Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte in der EU, welche durch die EU-Verträge und die EU-Grundrechtecharta der EZ garantiert sind. Gleichstellungspolitik, Datenschutz sowie alle Politikfelder des Bereichs Raum der Freiheit, der Sicherheit und das Rechts (z. B. auch Migrationspolitik) fallen unter die Zuständigkeit des Ausschusses. 

Was wird gefordert? 

Sobald man ein Bewohner eines anderen EU-Mitgliedsstaat wird, soll die Wahlregistrierung möglich sein. Insbesondere Menschen mit Einschränkungen, schutzbedürftige und ausgegrenzte Gruppen, darunter Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Obdachlose und Personen im Gefängnis sollen so die Möglichkeit erhalten, ihr Wahlrecht ausüben zu können. Zudem soll es zu Einführungen von ergänzenden Wahl-Methoden wie z.b. Online-Abstimmung kommen.

Auch sollen Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger in einer von ihnen verständlichen EU-Amtssprachen über ihre Rechte und anstehende Fristen verfügbar sein. Die Einführung der Briefwahl, vorgezogenen physischen Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung, mobiler Wahllokale sowie der elektronischen und Online-Wahl bei den Europawahlen soll die Wahlen darüber hinaus barrierefreier machen. 

Rechtlicher Hintergrund

Artikel 22 des AEUV besagt, dass jeder Unionsbürger, mit Wohnsitz in einem EU-Land, dessen Staatsbürgerschaft er nicht hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen besitzt. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie bei Staatsbürgern. 

Wie geht es weiter?

In der im Februar 2023 stattfindenden Plenarsitzung des Europäischen Parlamentes sollen die Forderungen aufgegriffen und diskutiert werden. Ziel von LIBE ist es, den Prozess bis zur nächsten Europawahl 2024 abgeschlossen zu haben.