BGH spricht VW Diesel Kunden entsprechend den Vorgaben des EuGH grundsätzlich Schadensersatzanspruch zu

Neue Hoffnung für geschädigte Diesel-Käufer

02.08.2023

Die Autoindustrie muss mit einer neuen, gigantischen Klagewelle rechnen. Nachdem der EuGH entschieden hat, dass Diesel-PkW-Käufer bei Fahrlässigkeit der Hersteller bei illegaler Abschalteinrichtung, wie Thermofenstern, auf Schadensersatz hoffen können, hat der BGH diese Entscheidung nun in das deutsche Recht überführt. 

VW-Urteil-Abgasskandal

Der EuGH hat im März diesen Jahres ein für vom VW Dieselskandal betroffene Pkw Käufer günstiges Urteil getroffen, von dem nach der jüngsten BGH Entscheidung auch deutsche betroffene erheblich provitieren könnten. Insbesondere ging es um die Frage, inwieweit die Hersteller von als Thermofenster bezeichneten Abgasregelungssystemen bereits bei fahrlässigem oder erst vorsätzlichem Verstoß  gegen die europäischen Vorgaben auf Schadensersatz haften.

 

Das sagt der EuGH:

Das Landgericht Ravensburg hatte dem EuGH ein Verfahren zur Kontrolle vorgelegt. Dieser hat nun entschieden, dass  Käufer eines Pkws mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.

Zudem schützten die unionsrechtlichen Vorschriften gegen die durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung verstoßen werde nicht nur allgemeine Interessen, sondern auch die individuellen Interessen der Käufer. 

 

Das sagt der BGH:

Nachdem der BGH zuvor eine fahrlässigkeitsbedingte Haftung der Hersteller von illegalen Abschalteinrichtungen stets abgelehnt hatte, sah er sich nach der EuGH Entscheidung gezwungen seine Rechtsprechung zu ändern. 

So könnten Fahrzeughersteller nach dem neuen Urteil schon für den fahrlässigen Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben wegen Verletzung eines Schutzgesetzes iSv. § 823 II BGB haften. Hinsichtlich des Umfangs des dem Käufern zu erstattenen Schadens könne zwar nicht der gesamte Kaufvertrag zugunsten des Käufers rückabgewickelt werden, wohl aber sei dem Käufer die Wertdifferenz zwischen einem den europäischen Vorgaben entsprechenden Fahrzeug und jenem mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Fahrzeug zu erstatten. Bei der Bemessung dieser Differenz sei insbesondere die Gefahr zu berücksichtigen, dass, infolge der Unionsrechtsverstöße, seitens des Kraftfahrtbundesamts nachteilige Maßnahmen -wie Stillegung oder ähnliches- gegen das jeweilige Fahrzeug ergriffen werden.

 

Folgen für Käufer: Einerseits wurden die Anforderung an die Geltendmachung eines durch illegale Abschalteinrichtungen bedingten Schadensersatzes durch das BGH Urteil deutlich herabgesetzt. Andererseits erhöht sich der Umfang des ersatzfähigen Schadens. 

Der Dieselskandal dürfte damit sowohl für Gerichte als auch Bürger wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit rücken.