EuGH verurteilt Griechenland wegen Überschreitung von Stickoxidgrenzen

Erhebliche Belastungen der Luftqualität im Ballungsraum Athen zwischen 2010 und 2020.

22.02.2023

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat Griechenland wegen Verstoßes gegen europäische Umweltschutzbestimmungen verurteilt (Rechtssache C-633/21). Im Ballungsraum Athen sei es in den Jahren 2010 bis 2020 zu einer Überschreitung der zulässigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid gekommen. Zudem vermochte der Südstaat keine geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Luftverunreinigungen effektiv zu bekämpfen.

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Griechenland für diese Umweltsünde zu tadeln greift allerdings zu kurz, denn auch Deutschland wurde bereits im Jahre 2021 wegen entsprechender Luftverunreinigungen aus den Jahren 2010 bis 2016 verurteilt (siehe hierzu Rechtssache C-635/18).

Das aktuelle Urteil ist somit eine weitere Bemühung des EuGH, das Ziel des Umweltschutzes innerhalb der Europäischen Union umzusetzen. Diese Rechtsprechung ist aber im Lichte des europäischen Umweltschutzrechts begrüßenswert. So besagt Art. 3 Abs. 3 S. 2 EUV, dass die Union auf ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität hinwirke. Erwägungsgrund 2 der in der hiesigen Entscheidung in Rede stehenden Richtlinie 2008/50/EG führt aus, dass der Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und effiziente Maßnahmen zur Emissionsminderung zu lokalisieren und anzuwenden seien. Das ist in Anbetracht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes erforderlich. Insbesondere letzterer Aspekt sollte einem jeden bewusst sein: Die gesetzliche Zielvorstellung fußt auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Feinstaub nicht unerhebliche Gefahren für den menschlichen Organismus mit sich bringen.

So sind nach Angaben der europäischen Umweltagentur EEA im Jahre 2020 schätzungsweise 240.000 EU-Bürger an den Folgen von Feinstaubbelastung verstorben. Dabei sind Stadtbewohner einer besonders hohen Belastung ausgesetzt. Daneben seien 49.000 Todesfälle auf chronische Belastung mit Stickstoffdioxid zurückzuführen.

Diese Werte sind alarmierend. Nicht zuletzt deshalb hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 mit dem Green Deal ein Programm aufgelegt, das auf die Eindämmung der Erderwärmung und Erreichung der Klimaneutralität auf Unionsgebiet bis 2050 abzielen. Die EU will sich damit als Klimavorreiter etablieren und als Beispiel vorangehen.


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Hamburg jedenfalls ist es im Jahre 2022 erstmalig seit 2002 gelungen die Stickoxid-Grenzwerte nicht zu überschreiten, was nicht zuletzt auch an den im Jahre 2020 beschlossenen Klimaschutzgesetzen liegen dürfe. Die Hansestadt nimmt damit den Auftrag „Klimaschutz“ ernst und wird somit auch dem im selben Jahre aufgenommenem Präambelzusatz gerecht: „Ins­be­son­de­re nimmt die Freie und Han­se­stadt Ham­burg ihre Ver­ant­wor­tung für die Be­gren­zung der Erd­er­wär­mung wahr.“