EU-Parlament stimmt zur Iranischen Revolutionsgarde ab

Parlament fordert, Revolutionsgarde auf die Terrorliste zu setzen

19.01.2023

Nach dem Tod von Mahsa Zhina Amini in Folge von Polizeigewalt wegen eines nicht richtig getragenen Kopftuches, begann im September des vergangenen Jahres eine Welle an Demonstrationen im Iran und auf der ganzen Welt, die bis heute anhält. Unter dem Slogan „Frauen, Leben, Freiheit“ kämpfen die Demonstrierenden für einen Regimewechsel und ihre Freiheit. Seit Beginn der Proteste sind laut dem NCRI Women’s Committee 750 Menschen durch das Regime ermordet und über 30.000 inhaftiert worden, und das sind nur die offiziellen Zahlen. Die iranische Revolutionsgarde geht, zusammen mit Militär und Polizei gegen diese Proteste vor. 

Am 19. Januar wurde im Europäischen Parlament eine Iran-Resolution verabschiedet, welche beinhaltet, dass die iranische Revolutionsgarde auf die EU-Terrorliste aufgenommen werden soll. 

Was ist die iranische Revolutionsgarde? 

Die iranische Revolutionsgarde ist eine militärisch hochgerüstete Eliteeinheit, welche großen wirtschaftlichen und politischen Einfluss im Iran hat. Sie soll als Garant des islamischen Systems agieren. Gegründet wurde sie im Rahmen der 1979 islamischen Revolution, welche zur Absetzung des Schah und der Monarchie und zur Gründung der Islamischen Republik Iran führte. Formell ist die Revolutionsgarde ein Teil der iranischen Streitkräfte, faktisch ist sie jedoch unabhängig vom Militär und versteht sich als einzig und allein den geistlichen Führern der islamischen Revolution gegenüber Loyal.

EU-Terrorliste

Die europäische Terrorliste wurde im Dezember 2001 nach den Anschlägen des 11. Septembers in den Vereinigten Staaten ins Leben gerufen. Jegliche Einzelpersonen, Vereinigungen und Körperschaften, die im Zusammenhang mit Terrorismus stehen oder dem Versuch einer solchen Tat zu verüben verdächtigt werden, können auf die Terrorliste aufgenommen werden. Ermittelt werden muss dafür nicht gegen sie. Alle sechs Monate wird die Liste überarbeitet und aktualisiert. Aktuell befinden sich 13 Einzelpersonen und 21 Gruppierungen – innerhalb und außerhalb der EU – auf der Terrorliste. Al Qaida, der Islamische Staat, Hisbollah oder die Kommunistische Partei der Philippinen gehören zum Beispiel dazu.

Mit der Aufnahme in die Liste werden alle Gelder oder finanzielle Vermögenswerte innerhalb der Union eingefroren und die Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. Falls Kontaktpersonen oder Organisationen in der EU die aufgeführten durch finanzielle oder anderweitige Mittel unterstützen wollen, kann es auch hier zu Sanktionen kommen. 

Einzelne Mitglieder der Revolutionsgarde und auch die Direktorin für innere Sicherheit des iranischen Ministeriums für Nachrichtenwesen und Sicherheit stehen bereits auf der europäischen Terrorliste

Wie geht es weiter?

Der Antrag des Europäischen Parlamentes, die iranische Revolutionsgarde auf die EU-Terrorliste zu setzten, wird nun von dem Gremium „Restriktive Maßnahmen zu Terrorismusbekämpfung“ (COMET) geprüft. Stimmt das Gremium dem Parlament zu, leitet es die Empfehlung an den Europäischen Rat weiter. Dieser entscheiden dann, ob die iranische Revolutionsgarde auf die Terrorliste gesetzt werden soll. 

Der Ausgang der Abstimmung im Parlament gilt jedoch bereits jetzt als ein klares Zeichen der Union gegen das Islamische Regime.