Was war los in Europa?

Über Graue Lappen und BIODIVERSITÄT

02.01.2023

Unsere Kurznachrichten aus der EU behandeln in dieser Woche unter anderem den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum, die Unterstützung der Ukraine durch die EU und die Umtauschpflicht für Führerscheine

Kroatien tritt Schengen-Raum bei

Seit dem 1. Januar ist Kroatien Teil des Schengenraumes. Damit entfallen Grenzkontrollen zu anderen Schengen-Staaten, Grenzübertretungen und Reisen in die Nachbarländer Ungarn und Slowien sind somit erleichtert. 

Ab Neujahr wird außerdem die alte kroatische Währung Kuna mit dem Euro getauscht. Die kroatische Regierung erhofft sich dadurch eine Stabilisierung vor dem Hintergrund der grassierenden Inflation. Bis zum 14. Januar können nun Bürger noch mit beiden Währungen zahlen bis die alte dann endgültig eingestellt wird. Beide Maßnahmen sollen sich positiv auf die Tourismusbranche auswirken, die einen wichtigen Anteil am Bruttoinlandsprodukt hat. 

EU-Ukraine Gipfel in Kiew

Am 3. Februar findet das nächste Gipfeltreffen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union statt. Präsident Selenskyi wird dafür jedoch nicht nach Brüssel reisen. Wie in dieser Woche bekannt wurde, wird in der ukrainischen Hauptstadt getagt. Unterdessen wurde auch die militärische Unterstützung der Ukraine aus Europa weiter ausgebaut. Deutschland wird Schützenpanzer vom Typ Marder liefern, Frankreich Spähpanzer vom Typ AMX-10.

Führerscheintausch für die Jahrgänge 1959-1964

Alle in der Europäischen Union genutzten Führerscheine sollen in Zukunft einheitlich und fälschungssicher sein. Der graue "Lappen" hat deshalb ausgedient und muss bei der Führerscheinstelle gegen einen neuen Führerschein getauscht werden. Bis zum 19. Januar müssen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 den Umtausch erledigt haben, ansonsten droht ein Bußgeld von 10€.

Richtlinie zur Lohntransparenz - gleiches Gehalt für die Geschlechter

Rat und Parlament einigten sich darauf, dass  Arbeitgeber künftig bereits in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt informieren informieren müssen. Zudem kann vom Arbeitgeber Auskunft über das durchschnittliche Einkommen der Geschlechter bei gleicher Tätigkeit verlangt werden. Größere Unternehmen (ab 100 Beschäftigten) müssen regelmäßig über das geschlechterspezifische Lohngefälle informieren. Wird der Tranzparenzpflicht nicht Rechnung getragen, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Sobald die Gesetzgebungsorgane die Einigung förmlich gebilligt haben, bleiben den Mitgliedstaaten drei Jahre zur Umsetzung in nationales Recht.

EuGH: Leiharbeit darf gegen Ausgleich schlechter bezahlt werden

Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber Leiharbeitern niedrigere Löhne als Festangestellten zahlen dürfen. Erforderlich ist dann aber ein Auslgeich durch mehr Urlaubstage oder eine geringere Arbeitszeit. Der Ausgleich ist dabei im Verhältnis zum geringeren Lohn zu ermitteln. Bestehen für die Branche Tarifverträge müssen die Ausgleichsregelung einbezogen werden. 

COP15: EU tritt Biodiversitätsrahmen von Kunming und Montreal bei

Die EU ist im Rahmen der UN-Biodiversitätskonferenz (COP15) in Montreal dem Biodiversitätsrahmen beigetreten. Dieser umfasst globale Vorgaben und Ziele die Umwelt auch für zukünftige Generationen zu schützen und eine nachhaltige Weltwirtschaft zu fördern. Hauptziele sind unter anderem nachhaltigere Land- und Forstwirtschaft sowie die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Kommissionspräsidentin von der Leyen bezeichnet den Beitritt als wichtige Ergänzung zum Pariser Klimaabkommen.