EU-Kommission empfiehlt Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine

Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen

08.11.2023

Im diesjährigen Erweiterungspaket empfiehlt die EU-Kommission den 27 EU-Mitgliedstaaten die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Ukraine und der Republik Moldau zu starten. 


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Die EU-Kommission sieht die Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine als weitgehend erfüllt an. Allerdings gebe es noch Nachholbedarf bei "demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen", unter anderem eine noch nachdrücklichere Korruptionsbekämpfung, die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Lobbytätigkeiten sowie die Verschärfung von Vorschriften über die Angabe von Vermögenswerten. 

Die Ukraine hatte am 28. Februar vergangenen Jahres, kurz nach dem Beginn der russischen Invasion, ihren Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten verliehen dem Land dann am 24. Juni 2022 den Kandidatenstatus. Gleichzeitig wurde damals vereinbart, dass über weitere Schritte des Beitritts erst dann entschieden werden soll, wenn die von der EU-Kommission gestellten Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf Grundlage neuer Bewertungen können zudem auch Moldau und eingeschränkt Bosnien-Herzegowina auf die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen hoffen. Georgien sollte nach Ansicht der EU-Kommission nun den Status eines Beitrittskandidaten bekommen können. Dies ist der erste Schritt im Beitrittsprozess. Ob die Empfehlungen der EU-Kommission umgesetzt werden, muss nun einstimmig von den EU-Staaten entschieden werden. Die Zustimmung könnte beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 14. und 15. Dezember erfolgen, dem letzten regulären EU-Gipfel des Jahres. 

Erweiterungsbericht

Weitere Informationen zum diesjährigen Erweiterungsbericht der EU-Komission. 


EU-Erweiterung

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