70 Jahre Europäischer Gerichtshof

Seit 1952 spricht der Europäische Gerichtshof Recht

07.12.2022

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) feiert in diesen Tagen sein 70. Jubiläum. Anlässlich der Feierlichkeiten soll dieser Beitrag einen kurzen Überblick über die Institution selbst und die Entwicklung vom Gericht der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ bis heute geben.

I. Überblick über die Institution

Der EuGH ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass das Unionsrecht in allen EU-Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Er sorgt aber auch dafür, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen das EU-Recht einhalten. Die Richter:innen geben eine verbindliche Auslegung der Vertragswerke und Gesetze vor.

Jeder Mitgliedstaat wird im EuGH mit einer Richterin oder einem Richter vertreten. Elf Generalanwälte unterstützen die Arbeit des Gerichts bei der Rechtsfindung. Insgesamt arbeiten mittlerweile über 2.200 Menschen beim EuGH. Mehr als 600 davon sind damit beschäftigt, Schriftstücke und Verhandlungen zu übersetzen. Der EuGH spricht dabei für knapp 450 Millionen EU-Bürger in 24 Amtssprachen Recht. Die Fallzahlen steigen stetig. Seit der Gründung des Gerichts sind über 42.000 Urteile und Beschlüsse ergangen.

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II. Überblick über die Entwicklung des EuGH

Ursprünglich war die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ mit sechs Mitgliedern, nämlich Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Frankreich und Italien, als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg geschaffen worden. Für diese Gemeinschaft wurde 1952 der Gerichtshof gegründet. Aus der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ wurde 1957 die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“. Seitdem sind die „Grundfreiheiten“ ein zentraler Baustein der europäischen Verträge.

Die Grundfreiheiten umfassen mittlerweile die Warenverkehrs-, die Kapitalverkehrs-, die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bürger:innen, aber auch Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten dürfen nicht diskriminiert werden, wenn es um grenzüberschreitende Themen geht. Seit Jahrzehnten entscheidet der EuGH daher übers Kaufen, Reisen, Arbeiten oder über Diskriminierung wegen der Religion sowie wegen des Geschlechts. Aber Auch die EU-Kommission oder ein Mitgliedsstaat können klagen. Zum Beispiel gegen ein anderes EU-Land, wenn der Verdacht besteht, dass es gegen EU-Recht verstoßen hat. Das wird "Vertragsverletzungsverfahren" genannt. Das Verhältnis des EuGH zu den Gerichten der Mitgliedsstaaten ist in der Regel kooperativ. Manchmal kommt es jedoch zu Konfrontationen, auch zwischen dem deutschen Verfassungsgericht, nämlich dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH.

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