Alle vier Jahre finden die Bundestagswahlen statt. Gewählt werden Politikerinnen und Politiker aus der eigenen Region, die als Vertreter in den Bundestag geschickt werden. Diese sind, laut Artikel 38 des Grudgesetzes, "nur ihrem Gewissen unterworfen", sie können also parteiunabhängig abstimmen. Abgeordnete bilden Fraktionen mit gleichen Interessen, häufig aus gleichen Partein. Zusammen versuchen sie ihre Ziele durchzusetzen.
Der Bundestag entscheidet über neue Gesetze und kann Alte ändern. Die Abgeordneten wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und der Bundestag kontolliert die Umsetzung der Regierung.