Unser EU-Nachrichtenbriefing vom 27. Februar 2026 informiert über das Asylpaket des Europäischen Parlamentes, die Klimaziele der EU sowie über das Gutachten des EuGH zur Freigabe von Fördergelder in Milliardenhöhe an Ungarn.
Am 10. Februar stimmte das Europäische Parlament einer Verschärfung der Asylregeln zu. Künftig gilt u.a. eine EU-Liste „sicherer Herkunftsstaaten“, durch die Asylbewerber aus Ländern wie Ägypten oder Tunesien schneller abgelehnt werden können. Abgewiesene Asylsuchende könnten zudem in als sicher eingestufte Drittstaaten zurückgeschickt werden. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass diese Neuerungen das individuelle Asylrecht faktisch aushöhlen
Das EU-Parlament billigte am 10. Februar die Einigung mit dem Rat auf das reformierte EU-Klimagesetz. Danach sollen die Netto-Treibhausgas-Emissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 sinken, um das Ziel der Klimaneutralität 2050 zu sichern. Der Start des neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr (ETS2) wurde um ein Jahr auf 2028 verschoben. Damit erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität, etwa durch einen begrenzten Einsatz internationaler CO₂-Zertifikate.
In einem Schlussantrag am 13. Februar stellte EuGH-Generalanwältin Tamara Ćapeta fest, die EU-Kommission habe Ungarn rund 10 Milliarden Euro an Fördermitteln im Dezember 2023 zu Unrecht ausbezahlt. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Budapest die geforderten Rechtsstaatsreformen (etwa zu Justiz, Asyl- und Medienpolitik) vor der Auszahlung umgesetzt habe. Ćapeta verlangt daher, dass Gelder erst nach wirksamer Einführung dieser Reformen fließen dürfen. Die Kommission hält derzeit noch rund 17 Mrd. € wegen anhaltender Rechtsstaatsbedenken zurück.