Der Rat der Europäischen Union

"Die Stimme der Mitgliedstaaten"


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Der Rat der Europäischen Union ist zusammen mit dem Parlament das Legislativorgan der EU. Im Rat werden auf Vorschlag der Kommission die Rechtsakte der EU erlassen. In den meisten Fällen muss das Parlament noch zustimmen. Im Rat kommen die zuständigen Minister:innen der 27 Mitgliedsländer zusammen. Er wird deshalb auch als "Ministerrat" bezeichnet.

Die Zusammensetzung des Rates ändert sich mit dem zu behandelnden Politikbereich. Zum Thema Finanzen kommt zum Beispiel der Rat der Finanzminister:innen zusammen. Geht es um die Landwirtschaft, treffen sich entsprechend die Landwirtschaftsminister:innen.

Die Minister:in, dessen Land die Ratspräsidentschaft innehat, sitzt den Ratstreffen vor. Die Ratspräsidentschaft wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem die Hohe Vertreter:in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat.

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Letzte Aktualisierung: 30.03.2024