Der Gerichtshof der Europäischen Union ist maßgeblich zuständig für die Auslegung des EU-Rechts. Hierdurch wird eine einheitliche und harmonisierte Anwendung des EU-Rechts in sämtlichen Mitgliedstaaten gewährleistet.
Der Gerichtshof überwacht die Einhaltung des europäischen Rechts durch die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane. Hierzu befasst er sich unter anderem mit Klagen von Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsorganen.
Der Gerichtshof setzt sich aus einer Richter:in je Mitgliedsland zusammen. Sein Sitz ist in Luxemburg.
Dem Europäischen Gerichtshof angegliedert ist das Gericht der Europäischen Union (ehemaliges Gericht erster Instanz), das für die direkten Klagen von Bürger:innen erstinstanzlich zuständig ist.
Webseite des Europäischen Gerichtshofes.
Vorsicht - Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
Der Europäische Gerichtsthof für Menschenrechte ist das wichtigste Organ des Europarates und befasst sich mit den Verstößen gegen die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK). Jeder Staat, der Mitglied des Europarates wird, muss die EMRK unterzeichnen.