Was war los in Europa?

EU-News vom 06. bis 18. Dezember 2025

08.12.2025

Unsere EU-News aus den letzten zwei Wochen mit dem Schlagabtausch zwischen EU vs. X, der Sanktionierung von IStGH-Richter:innen und der Verschärfung der EU-Asylpolitik. 

Millionenstrafe gegen X, keine Strafe gegen TikTok - Musk schlägt zurück

Die EU-Kommission verhängt gegen die Plattform "X" (früher: Twitter) eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro für Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA), das europäische Gesetz für digitale Dienste. 45 Millionen Euro betrug die Geldbuße für irreführende Verifizierungshäkchen, die X-Chef Elon Musk Ägiden zur Verfügung gestellt hat, ohne dass eine Verifizierung sichergestellt war. Weitere 40 Millionen Euro Strafe verhängte die Kommission für den fehlenden Datenzugang für die Wissenschaft und 35 Millionen Euro für fehlende Transparenz bei Werbung. X reagiert promt und löst das Nutzerkonto der Kommission auf, so dass diese die Verbreitung ihrer Beiträge nicht mehr steigern kann, indem sie gegen Bezahlung mehr Nutzern angezeigt werden. Die Plattform TikTok konnte eine Strafe mit verbindlichen Zusagen zu Transparenzgarantien abwenden.

USA sanktioniert Richter:innen des IStGH

Die USA haben sechs Richter:innen und den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag dafür sanktioniert, da diese gegen US-amerikanische und israelische Beamte ermitteln. Insbesondere den internationalen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu erlassen haben. US-Firmen wie Amazon, Google, Airbnb oder Paypal ist es ab sofort verboten, mit diesen Personen geschäftlich zu interagieren. Die Folgen der Sanktionen erstrecken sich weit über die Grenzen der USA. Der französische IStGH-Richter Guillou ist auf europäischem Boden über Nacht digital handlungsunfähig geworden. Sogar europäische Finanzakteure sollen sich von den Saktionen einschüchtern lassen und die Interaktion mit Guillou scheuen.

EU-Innenminister:innen einigen sich auf Asylreformen

Ägypten, Marokko und Tunesien, Indien, Bangladesch, Kolumbien und der Kosovo gelten nun als sichere Herkunftsländer. Es wurde auch beschlossen, dass Asylsuchende während des Asylverfahrens in vielkritisierte Rückführzentren in sogenannten sicheren Drittstaaten abgeschoben werden können, ohne dass - wie bis jetzt erforderlich - eine enge Verbindung zu dem Land besteht. Schutzsuchende, die in der EU sind, sollen für eine bessere Verteilung EU-intern umgesiedelt werden. Die EU-Innenminister:innen einigten sich darauf, dass Mitgliedstaaten entweder Schutzsuchende übernehmen oder einen finanziellen Beitrag leisten müssen oder auf andere Weise - etwa mit Material und Personal - zum Grenzschutz beitragen. Bei Ablehnung des Asylantrags sollen Strafen drohen für diejenigen, die nicht aktiv an der eigenen Rückführung mitwirken. Das europäische Parlament muss den Vorschlägen nun noch zustimmen.