Das Europäische Parlament hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ersucht, den Freihandelsvertrag der EU mit den Mercosur-Staaten zu prüfen. Ziel ist zu klären, ob das Abkommen mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Entscheidung darüber im Parlament fiel mit knapper Mehrheit aus. 334 Abgeordnete stimmten dafür, 324 dagegen, 11 enthielten sich. Der EuGH wird voraussichtlich bis zu zwei Jahre benötigen, um das beantragte Rechtsgutachten zu erstellen.
Auslöser des Vorstoßes ist die Kritik mehrerer europäischer Länder an dem Abkommen. Insbesondere Frankreich hatte eine stark ablehendende Haltung gezeigt, aber auch in anderen Ländern ist das Abkommen bei Landwirten sowie Umwelt- und Verbraucherschützern unbeliebt. Besonders umstritten ist, dass die EU-Kommission das Abkommen in zwei Teile aufgespalten hat, um den handelspolitischen Teil ohne Zustimmung der nationalen Parlamente beschließen zu können. Expert:innen bewerten dies juristisch zwar als unproblematisch, das Parlament will jedoch sicherstellen, dass alle Maßnahmen mit den EU-Verträgen im Einklang stehen.
Das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay wurde erst vor wenigen Tagen nach 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet. Mit Inkrafttreten würde eine der weltweit größten Freihandelszonen entstehen. Da die USA zunehmend als verlässlicher Handelspartner entfallen, betonen EU-Vertreter:innen die Bedeutung weiterer Freihandelsabkommen.
Der EuGH wird nun prüfen, ob das Partnerschaftsabkommen (EMPA) und das Interimsabkommen (iTA) den EU-Rechtsvorgaben entsprechen. Erst nach Vorlage des Gutachtens wird das Parlament erneut über das Abkommen abstimmen. Ob die EU-Kommission währenddessen eine vorläufige Anwendung des handelspolitischen Teils empfiehlt, steht noch nicht fest. Die Bundesregierung nannte die Entscheidung forderte das Abkommen vorläufig anzuwenden, da man von der Rechtmäßigkeit überzeugt sei.