Was war los in Europa?

EU-News vom 25. Oktober bis 7. November

03.11.2025

Unser EU-Newsbriefing beschäftigt sich in dieser Woche mit den vorgezogenen Parlamentswahlen in den Niederlanden, dem neuen Wahlrecht für mobile EU-Bürger:innen und jüngsten Spannungen im Hinblick auf die Rolle und Unabhängigkeit des internationalen Strafgerichtshofs.

Vorgezogene Parlamentswahlen in den Niederlanden

Am 29. Oktober erfolgten in den Niederlanden vorgezogene Parlamentswahlen, die in der EU mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wurden. Die Regierung unter Dick Schoof war im Juni 2025 zusammengebrochen, nachdem die rechtspopulistische Partei für die Freiheit (PVV) unter Geert Wilders ihr Ausstiegsbegehren erklärten. 

Überraschend deutlich zeigten die ersten Ergebnisse eine Verschiebung hin zur politischen Mitte: Die liberal-progressive Partei D66 unter Rob Jetten erzielte Zugewinne, während Geert Wilders’ rechtspopulistische Partei für die Freiheit (PVV) deutliche Verluste hinnehmen musste

Nach Monaten zunehmender politischer Polarisierung gilt die Stärkung moderater Kräfte in Den Haag als Signal der Stabilisierung – und als potenzieller Impuls für eine konstruktivere Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und der EU. Noch ist jedoch noch offen, welche Koalition letztlich gebildet wird. Die Regierungsbildung dürfte schwierig werden, doch unabhängig vom Ausgang gilt: Die europäische Dimension wird in der niederländischen Politik künftig wieder stärker mitgedacht werden müssen.

Neues Wahlrecht für mobile EU-Bürger:innen

Die Europäische Union hat Ende Oktober 2025 einen weiteren Schritt hin zu einer inklusiveren Demokratie gemacht und neue Regeln verabschiedet, die das Wahlrecht für mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger vereinfachen sollen. Damit reagiert die Union auf die zunehmende Mobilität innerhalb Europas.

Bislang war die Ausübung des Wahlrechts oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Mit den neuen Bestimmungen soll diesbezüglich ab 2026 Entlastung erfolgen: Mobile Bürgerinnen und Bürger erhalten künftig automatisch Informationen über ihre Wahlrechte und -pflichten, und die Registrierung zur Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen wird deutlich vereinfacht.

Zudem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, einheitlichere Verfahren zur Kandidaturzulassung einzuführen. Das bedeutet, dass auch EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, leichter für lokale oder europäische Mandate kandidieren können – ohne übermäßig aufwendige Nachweisverfahren. Damit will die EU die politische Partizipation erhöhen und sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre demokratischen Rechte unabhängig von ihrem Wohnort ausüben können.

Rückendeckung für den Internationalen Strafgerichtshof

Auch außenpolitisch setzte die EU neue Akzente. Die Außenbeauftragte Kaja Kallas kündigte an, dass die Union nach Wegen suche, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) künftig stärker zu unterstützen und betont, dass alle EU-Mitglieder an den kollektiven Beschlüssen zur Unterstützung des IStGH gebunden sind. Hintergrund sind internationale Spannungen über die Rolle und Unabhängigkeit des Gerichts, die Brüssel offenbar zum Anlass nimmt, ein sichtbares Bekenntnis zu Rechts-staatlichkeit und internationaler Gerichtsbarkeit zu formulieren.