Was war los in Europa?

Afd nach ID aus Fraktionslos.

16.05.2024

Unsere Kurznachrichten aus der EU vom 11.- 24. Mai 2024 behandeln den Streit in der ID-Fraktion im Europäischen Parlament, das aktuelle Eurobarometer und die Lockerungen der EU-Agrarregeln

ID beendet zusammenarbeit mit Afd

Nachdem die Zusammenarbeit zwischen der französischen Partei Rassemblement National (RN) und der AfD nach den Berichten über die Pläne der Partei zu "Regmigration" deutscher Staatsbürger:innen bereits angespannt war, hat die Vorsitzende des RN Marine Le Pen das Ende der Zusammenarbeit mit der AfD angekündigt. Grund hierfür waren Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten zur Europawahl Maximilian Krah, der in einem Interview die Mitgliedschaft deutscher Wehrmachtssoldaten in der SS verharmloste. Am 23. Mai verkündete die Fraktion Identität und Demokratie (ID) den sofort in Kraft tretenden Ausschluss der AfD aus der Fraktion. Die übrigen Abgeordneten der AfD hatten zuvor vergeblich versucht, lediglich Krah aus der ID-Fraktion auszuschließen.

Neues vom Eurobarometer

Das Standard-Eurobarometer Frühjahr 2024 ist erschienen. 71% der EU-Bürger: innen sind laut den Umfragen dafür, europäische Kapazitäten zur Produktion militärischer Güter zu nutzen. 77% halten in diesem Zuge eine einheitliche  Verteidigungs- sowie Sicherheitspolitik der EU-Mitgliedsstaaten für wichtig, 61% erachten eine einheitliche  Außenpolitik für relevant. Darüber hinaus wird die EU von 67% der Bürger: innen als Stabilitätsfaktor in ungewissen Zeiten angesehen. 

Im Hinblick auf die baldige Europawahl verbleiben die als am relevantesten eingestuften Aspekte, die Themenfelder Sicherheit in Kombination mit Verteidigung, Umwelt bzw. Klima, Gesundheit sowie Migration und Wirtschaft.  

Agrarsektor: gelockerte Umweltauflagen

Nach den europaweiten Demonstrationen von Landwirt:innen im Frühjahr soll es nun Lockerungen bei den EU-Agrarauflagen geben. Kleinbauern, die weniger als 10 Hektar bewirtschaften, sollen von zukünftigen Kontrollen und Strafen ausgenommen. Für größere Agrarbetriebe soll zukünftig eine Lockerung des bis dato gesetzlichen Umweltstandards gelten, wonach zum Beispiel weniger Nutzfläche zur Bodenerhaltung brachliegen muss. Weitere Lockerungsmaßnahmen sollen seitens der Mitgliedsstaaten eigenständig getroffen werden können.