Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden

8,5 Mio. Euro Bußgeld

22.11.2023

Auf Antrag der EU-Kommission hat der EuGH eine Vertragsverletzung durch Schweden festgestellt. Das Land hatte eine geänderte Richtlinie über Waffen nicht fristgerecht in nationales Recht überführt.

Am 26. Juli 2019 forderte die Kommission Schweden auf, der geänderten Richtlinie über Waffen (Richtlinie (EU) 2017/853 ) bis spätestens zum 26. September 2019 nachzukommen. Die Frist für die Umsetzung der entsprechenden Änderungen in schwedisches Recht war am 14. September 2018 abgelaufen. Im Mai 2022 beantragte die Kommission beim Gerichtshof die Feststellung, dass Schweden diese Änderungen nicht in sein nationales Recht umgesetzt hat. Ferner beantragte sie beim Gerichtshof, Schweden zur Zahlung finanzieller Sanktionen zu verurteilen. Am 1. Juli 2023 setzte Schweden die gegenstädlichen Änderungen in sein nationales Recht um. 

Der EuGH erklärte nun, dass Schweden seine Verpflichtung missachtet habe. Die Vertragsverletzung wiege schwerer, weil sie potenzielle Folgen für die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Kriminalität habe. Unter diesen Umständen setzt der Gerichtshof den Pauschalbetrag, den Schweden wegen verspäteter Umsetzung der geänderten Richtlinie an die Kommission zu zahlen hat, auf 8 500 000 Euro fest.