Rettungsschiffe von Seenotrettungsorganisationen wie Sea-Watch werden immer wieder an italienischen Häfen kontrolliert und festgesetzt. Sea-Watch hat hinsichtlich dieser Maßnahmen einen Teilerfolg vor dem EuGH erzielt. Zwar sind diese Maßnahmen nach dem Urteil erlaubt - jedoch müssen Behörden für solche Vorhaben konkrete Gründe nachweisen. Im Einzelfall bedeutet das, dass sie belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr nachweisen müssen. Nur bei einer eindeutigen Gefahr für Sicherheit, Umwelt oder Gesundheit dürfen sie ein Schiff festhalten.
Hintergrund des Verfahrens war das monatelange Festhalten der Sea-Watch 3 und der Sea-Watch 4 durch die italienischen Behörden im Sommer 2020. Begründet hatten die Behörden diesen Schritt mit mangelnder Ausstattung des Schiffes und das es somit nicht in der Lage sei mehrere hundert Menschen an Bord zu haben.
Die Personenanzahl an Bord ist laut EuGH aber keine Rechtfertigung für eine Kontrolle oder ein Festhalten.
Darüber hinaus betont der EuGH in seinem Urteil, dass die Richtlinien bezüglich einer Kontrolle unter Berücksichtigung von völkerrechtlichen Regeln auszulegen seien. Darunter zählt eben auch die Pflicht, Menschen in einer Gefahrenlage auf See, Hilfe zu leisten.