Neue EU-Vorschriften für Düngemittel ab 16. Juli 2022 in Kraft

Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel

18.07.2022

Die neue EU-Verordnung für Düngemittel öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein.


cereals-480691_960_720

Bisher konnten nach den alten Vorschriften nur konventionelle, nicht-organische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken gewonnen oder chemisch hergestellt werden, in der EU frei gehandelt werden. 30 Prozent der abgebauten Düngemittel  könnten jedoch durch Düngemittel aus organischen Abfällen ersetzt werden. Innovative Düngemittel, die aus organischem Material hergestellt wurden, konnten bislang nur auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten in den Binnenmarkt gelangen, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften oft schwierig ist. Die Folge war ein Wettbewerbsnachteil dieser Produkte, der Innovationen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft behinderte.

Die neue EU-Verordnung öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte und zielt auf die Verringreung von Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen ab. Drei Jahre hatten die Unternehmen, um ihre Herstellungsverfahren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten.

Zur unterstützung der Unternehmen hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben. Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert, um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen. Außerdem wurden begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen erlassen, wie der petrochemischen oder der Metallindustrie.

Die neue EU-Verordnung

  • öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, wie z. B. organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen-Biostimulanzien, Kultursubstrate oder Mischungen;
  • legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest;
  • führt zum ersten Mal in Düngemitteln Grenzwerte für toxische Stoffe wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen ein. Dadurch werden ein hohes Maß an Bodenschutz gewährleistet und die Gesundheits- und Umweltrisiken verringert, während Hersteller ihre Herstellungsverfahren an die neuen Grenzwerte anpassen können;
  • erhält die optionale Harmonisierung aufrecht: Da Düngemittel manchmal auf lokaler Ebene hergestellt werden, bleibt es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften der EU-Länder einhalten wollen, um ihre Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Unternehmen, die die nationalen Vorschriften anwenden wollen, ohne die CE-Kennzeichnung anzubringen, können ihre Produkte weiterhin in anderen EU-Ländern nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verkaufen.

Quelle: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel ab 16. Juli 2022 in Kraft, 15. Juli 2022