Die neue EU-Verordnung für Düngemittel öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein.
Bisher konnten nach den alten Vorschriften nur konventionelle, nicht-organische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken gewonnen oder chemisch hergestellt werden, in der EU frei gehandelt werden. 30 Prozent der abgebauten Düngemittel könnten jedoch durch Düngemittel aus organischen Abfällen ersetzt werden. Innovative Düngemittel, die aus organischem Material hergestellt wurden, konnten bislang nur auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten in den Binnenmarkt gelangen, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften oft schwierig ist. Die Folge war ein Wettbewerbsnachteil dieser Produkte, der Innovationen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft behinderte.
Die neue EU-Verordnung öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte und zielt auf die Verringreung von Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen ab. Drei Jahre hatten die Unternehmen, um ihre Herstellungsverfahren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten.
Zur unterstützung der Unternehmen hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben. Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert, um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen. Außerdem wurden begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen erlassen, wie der petrochemischen oder der Metallindustrie.
Die neue EU-Verordnung
Quelle: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel ab 16. Juli 2022 in Kraft, 15. Juli 2022